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von aculita
24.06.2014, 14:55
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis
Antworten: 151
Zugriffe: 42477

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Pra

außer vielleicht Selbstrecherche über Facebook oder via Internet....ansonsten sehe ich es auch nur so, dass dem Mandanten hier unnütze Geld aus der Tasche gezogen wird Selbstrecherche halte ich noch nicht einmal für zwingend erforderlich: wenn der Schuldner die Vermögensauskunft in der Vergangenhei...
von aculita
24.06.2014, 13:33
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis
Antworten: 151
Zugriffe: 42477

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Pra

Einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses gibt es seit dem 01.01.13 nicht mehr. Der Gesetzgeber hat einen solchen Antrag nicht mehr vorgesehen. Es ist daher stets ein Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft zu erteilen. Der zuständige Gerichtsvollzieher prüft dann, ob...
von aculita
11.06.2014, 12:52
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Vollstreckungsantrag an GV jetzt doppelt einreichen?!
Antworten: 7
Zugriffe: 2299

Re: Vollstreckungsantrag an GV jetzt doppelt einreichen?!

Ich nehme für die Vollstreckungsanträge das (nicht offizielle) Formular, das letztlich von GVZ entwickelt wurde, wenn ich das richtig inErinnerung habe. Und da steht oben die Bitte um 2-fache Einreichung. Klar mag der ZV-Auftrag formlos möglich sein, aber mal ganz ehrlich: Es kostet mich doch ein mü...
von aculita
23.05.2014, 12:00
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
Antworten: 15
Zugriffe: 10309

Re: Auskunft aus dem Vollstreckungsportal

Dumpfi, ich stimme Dir voll und ganz zu! Wenn ich beim Vollstreckungsportal 45 € bezahlen soll, ohne etwas davon zu haben und dann noch beim GVZ eine Abschrift der Auskunft anfordern muß, die auch bloß Geld kostet, erschließt sich mir partout nicht, warum ich das überhaupt tun solle - lieber beauftr...
von aculita
22.05.2014, 09:17
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?
Antworten: 13
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Re: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?

Hm, acu, das aber mal weiter überlegt, könnte man ja ein Haus kaufen, zahlt 1-2 geringe Raten, geht in Inso und hat dann zum absoluten Schnäppchenpreis ein schickes Häuschen. Das kanns ja nun auch nicht sein, oder? Nee, das stimmt! Ich hätte in diesen Fällen gedacht, daß der InsoVerwalter versucht,...
von aculita
21.05.2014, 11:39
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?
Antworten: 13
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Re: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?

So, wie Du es erklärst, klingt es total logisch!
Aber auf diese Idee wäre ich nie gekommen!

Für mich hieß RSB eben Befreiung von sämtlichen Schulden - also auch denen, die ich für den Hauskauf gemacht habe; sprich, als Schuldner muß ich hierfür nicht mehr zahlen.
von aculita
20.05.2014, 13:46
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?
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Re: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?

Danke Jupp!
Aber da meine Forderung weg ist, kann ich dann mit der Sicherungshypothek überhaupt noch etwas anfangen? Oder ist meine Forderung gar nicht weg? :kopfkratz
von aculita
20.05.2014, 13:04
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?
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Re: Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?

Jupp03/11 hat geschrieben:Die Sicherungshypothek hat auch nach der Insolvenz Bestand.
Ist ja seltsam.
Die Insolvenzforderung ist mit Erteilung der RSB weg, aber die Hypothek besteht noch? Warum?
von aculita
15.05.2014, 10:37
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung
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Re: Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung

Vielen Dank!

Ich finde dieses Thema einfach nur verwirrend und theoretisch.
Hoffentlich mache ich nichts falsch und verstehe hinterher die Sache etwas besser.
von aculita
14.05.2014, 15:17
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung
Antworten: 7
Zugriffe: 2335

Re: Antrag auf Beitritt zur Zwangsversteigerung

Vielen Dank!
Geiselmann hat geschrieben: Wenn ein Beitritt erfolgt betreibt man das Verfahren aktiv, haftet aber auch für Kosten.
Ob sich das lohnt, kann ohne Grundbuch, Verkehrswertbeschluss und Mitteilung nach § 41 II ZVG nicht gesagt werden.
Aber was passiert, wenn ich nicht beitrete?