Hi Anton,
nein gerichtlich anhängig ist da nix. Nein die KostO denke ich nicht, da die ja nur für Notare gilt oder? Das ist aber vor einem Anwalt gemacht worden die Aufhebung, grade nicht vor einem Notar. Trotzdem danke.
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- 11.10.2006, 14:06
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- Thema: Gegenstandswert § 42 Abs. 3 oder § 42 Abs. 4 GKG??
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- 11.10.2006, 13:38
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- Thema: Gegenstandswert § 42 Abs. 3 oder § 42 Abs. 4 GKG??
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- 11.10.2006, 09:40
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- Thema: Gegenstandswert § 42 Abs. 3 oder § 42 Abs. 4 GKG??
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Gegenstandswert § 42 Abs. 3 oder § 42 Abs. 4 GKG??
Hallo liebe Leute, habe da mal eine ziemlich wichtige und - wie immer - chef-eilige Frage: Der Dienstvertrag für den Geschäftsführer wurde, nachdem zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer Streit entstanden war, einverständlich durch Aufhebungsvertrag aufgehoben (vor dem Rechtsanwalt nicht ...