Die 10.000,00 € wurden vom Schuldner schon bezahlt. Der RA hat den Vorschuss festgelegt. Wie er auf den Betrag kommt, weiß ich nicht.
Ich soll jetzt halt irgendwie vollstrecken, nur weiß ich nicht wie.
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- 12.03.2024, 12:55
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV nach Beschluss gem. § 887 ZPO
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- 12.03.2024, 11:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV nach Beschluss gem. § 887 ZPO
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ZV nach Beschluss gem. § 887 ZPO
Hallo zusammen, ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Beschlusses vorliegen, in dem der Gläubiger ermächtigt wird auf Kosten des Schuldners eine Ersatzvornahme (Sanierung von Küche und Bad) vorzunehmen. Der Schuldner wurde verurteilt an den Gläubiger einen Vorschuss in Höhe von 10.000,00 €...
- 12.06.2013, 20:05
- Forum: Insolvenz
- Thema: Arbeitgeber dem Gläubiger mitteilen?
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Re: Arbeitgeber dem Gläubiger mitteilen?
Wir ignorieren diese Schreiben nicht und teilen den Arbeitgeber mit.
- 28.05.2013, 19:39
- Forum: Insolvenz
- Thema: Gläubigeranschreiben
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Re: Gläubigeranschreiben
Du kannst den Antrag einreichen und die 5 neuen Gläubiger einfach dazu setzen.
- 24.05.2013, 14:04
- Forum: Insolvenz
- Thema: Schuldner soll verstorben sein
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Re: Schuldner soll verstorben sein
Wir teilen das dem Insolvenzgericht mit. Im Normalfall melden sich ja eigentlich Familienmitglieder. Von denen fordern wir dann noch eine Kopie der Sterbeurkunde, die wir dann an das Insolvenzgericht weiterleiten. In deinem Fall würde ich das dem Insolvenzgericht so mitteilen, dass du die Auskunft v...
- 02.05.2013, 17:14
- Forum: Insolvenz
- Thema: Zustellungsnachweis Aufforderung zur Forderungsanmeldung
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Re: Zustellungsnachweis Aufforderung zur Forderungsanmeldung
Du kannst bei InsoText, wenn du die Schreiben machst einfach auf Nachweis klicken und dann kannst du den Nachweis ausdrucken, falls du es noch nicht selber raus gefunden hast ... Wir drucken bei allen ersten Anschreiben, also an den Schuldner, Debitoren und Kreditoren Zustellnachweise aus und schick...
- 28.02.2013, 13:00
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- Thema: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
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Re: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
Da hast du recht. Man kann die Verfahren nicht im InsoDaten ablegen, nur abschließen und dann sind sie ganz weg. Wir lassen die Verfahren deswegen einfach im Programm, weil meistens auch noch Gläubiger nachfragen, wann die RSB erteilt wurde usw. Dann kann man das dort einfach nachschauen und muss di...
- 27.02.2013, 13:11
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- Thema: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
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Re: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
Du kannst ein Kontojournal ausdrucken. Das findest du wenn du buchst oben unter Auswertungen. Das Journal listet dir komplett alles auf. Du kannst dir aber auch nur die Einnahmen oder Ausgaben anzeigen lassen und auch nur für einen bestimmten Zeitraum, wenn du möchtest. Wir schicken das Journal imme...
- 26.02.2013, 13:19
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- Thema: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
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Re: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
Die Zahlungen vom Arbeitgeber buchst du über Lohn/Gehalt Schuldner. Ist denke ich, dass was du meintest. Meinst du mit Schlussrechnung das Schlussverzeichnis? Wenn ja, dann findest du das bei Verfahren und dann den Unterpunkt Schlussverzeichnis. Dort kannst du alles so einstellen wie du es haben möc...
- 25.02.2013, 13:19
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- Thema: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
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Re: Arbeitet hier jemand mit dem Programm InsoDaten?
Ich arbeite mit InsoDaten. Was hast du denn für Fragen?