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- 04.11.2010, 09:38
- Forum: Rsprg. Zwangsvollstreckung, Insolvenz etc.
- Thema: Entscheidung des BGH zu § 850 d I 2 ZPO
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Re: Entscheidung des BGH zu § 850 d I 2 ZPO
@Gina: Danke, jetzt habe auch ich es verstanden und rudere zurück ... :patsch Ich bin bislang davon ausgegangen, dass „wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt“ (aus dem Leitsatz zu VII ZB 101/09) der Unterhaltsbetrag auch 0,- EUR sein kann, also gar nichts gezahlt u...
- 03.11.2010, 20:08
- Forum: Rsprg. Zwangsvollstreckung, Insolvenz etc.
- Thema: Entscheidung des BGH zu § 850 d I 2 ZPO
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Re: Entscheidung des BGH zu § 850 d I 2 ZPO
Ich hab die Entscheidung gelesen: aa) In der Literatur besteht weitgehend Einigkeit, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht nur berücksichtigt werden kann, wenn der Unterhalt tatsächlich geleistet wird [/u](Musielak/ Becker, ZPO, 7. Aufl., § 850d Rn. 7 und PG/ Ahrens, ZPO, § 850d Rn. 29; Wieczorek/...
- 03.11.2010, 11:18
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Rente pfändbar wie Arbeitseinkommen?
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Re: Rente pfändbar wie Arbeitseinkommen?
@SteveRain: Versuche herauszufinden (durch eV), ob der Schuldner noch weitere Rentenansprüche z. Bsp. Hinterbliebenenrente, Betriebsrente oder Zusatzrente hat und dann im PfüB Zusammenrechnung der Beträge beantragen. Hierzug gab es im Forum schon gute Beiträge ...
- 03.11.2010, 11:12
- Forum: Rsprg. Zwangsvollstreckung, Insolvenz etc.
- Thema: Entscheidung des BGH zu § 850 d I 2 ZPO
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Re: Entscheidung des BGH zu § 850 d I 2 ZPO
@ Gina: Sorry, aber der BGH hat tatsächlich anders entschieden! :roll: Nö, auch nach dieser Entscheidung muss tatsächlich Unterhalt geleistet werden. Nö, muss nicht! Lies doch mal die Entscheidung: "[10] Bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO sind gesetzliche ...
- 28.10.2010, 08:46
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung
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Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung
Bei Ziff. 2 ergeben 3 x 160 € aber nicht den ausgeurteilten Betrag von 1.120 €. Muss der Differenzbetrag von 640 € hier nicht als zinslose Hauptforderung eingetragen werden?
- 04.10.2010, 15:57
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnverfahren als Antragsgegner wieder aufrufen
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Re: Mahnverfahren als Antragsgegner wieder aufrufen
Verstehe mond so, dass seit dem Widerspruch nichts mehr geschehen ist. Wäre die Sache bereits beim Streitgericht, hätte der Antragsteller vom Gericht eine Frist zur Anspruchsbegründung bekommen und die Klage wäre bei Nichtbegründung als unzulässig abgewiesen worden.
- 04.10.2010, 15:45
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnverfahren als Antragsgegner wieder aufrufen
- Antworten: 6
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Re: Mahnverfahren als Antragsgegner wieder aufrufen
§ 696 ZPO (Verfahren nach Widerspruch) (1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1...
- 28.09.2010, 11:29
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: vorläufiges vollstreckbares VU
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Re: vorläufiges vollstreckbares VU
@mauli: Du kannst sofort nach mündlicher Verkündung des Urteils ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen. Der Titel muss weder schriftlich vorliegen, noch zugestellt sein.
- 24.09.2010, 14:55
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: vorläufiges vollstreckbares VU
- Antworten: 11
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Re: vorläufiges vollstreckbares VU
...zu liegen...??? Mach es doch mal auf, vielleicht ist ja die Klausel schon draufUschiSchweiger hat geschrieben: auf dem Tisch zu liegen
Wenn es ganz eilig ist, lass´ doch ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen
- 14.09.2010, 19:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfüb bei Bruttoforderung (-lohn)
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Re: Pfüb bei Bruttoforderung (-lohn)
Diesen Fall hatte ich gerade selbst erst und habe gegen meinen Ex-Chef die titulierte Brutto-Forderung gepfübt. Der GVZ zog den im VU titulierten Betrag ein und hat diesen vollständig an mich abgeführt. Des weiteren ist der GVZ verpflichtet, das Finanzamt und die Krankenkasse von der Brutto-Vollstre...