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von Eve80
03.06.2009, 10:18
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Insolvenzverfahren Frist Feststellungsklage
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Das ist davon abhängig, wann die Veröffentlichung nach § 188 InsO auf www.insolvenzbekanntmachungen.de (wenn Verfahren im Internet) erfolgt ist. Und innerhalb dieser 2 Wochen muß nicht die Klage erhoben werden, sondern ihr müßt dem Verwalter nachweisen (!), daß ihr Klage auf Feststellung erhoben habt.
von Eve80
03.06.2009, 08:10
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Insolvenzanmeldung ohne Titel
Antworten: 4
Zugriffe: 849

Ich würd sagen, das fällt unter Schadensersatz?!? Ohne genaueres zu wissen, würd ich einfach mal spontan sagen, alles hinschicken, woraus ein Außenstehender erkennt, warum der Schuldner das an euren Mandanten zu erstatten hat. Und evtl. auch an die unerlaubte Handlung denken ;-)
von Eve80
02.06.2009, 08:29
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Inso:Forderung festgestellt, jedoch Rechtsgrund bestritten
Antworten: 5
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Also wurde der Zusatz "unerlaubte Handlung" bestritten?!? Dann mußt du den Schuldner selbst daraufhin verklagen, daß es eben doch eine Forderung aus unerlaubter Handlung ist...
von Eve80
01.06.2009, 16:27
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Insolvenzverfahren
Antworten: 15
Zugriffe: 1635

Interessant wäre mal von Inso-Experten zu erfahren, ob bei solchen Fällen das Inso Verfahren nicht vielleicht früher aufgehoben werden kann.[/quote] Also die Versagung der Restschuldbefreiung kann vor der Wohlverhaltensperiode (also im laufenden Insolvenzverfahren) nur im Schlußtermin vom Insolvenz...
von Eve80
30.05.2009, 16:30
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: HILFE! Mahnbescheid gegen Fitnessstudio - (freiberuflich)
Antworten: 14
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Manche Angestellte sind übrigens sehr auskunftsfreudig, da kann man anrufen, fragen, wie der Chef heißt und sie sagen es einem, ohne sich was dabei zu denken ;-)
von Eve80
29.05.2009, 08:34
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Fragen zur Insolvenzanmeldung
Antworten: 8
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Und nicht zu vergessen die unterschriebenen Lieferscheine. Rechnungen schreiben kann schließlich jeder ;-)
von Eve80
21.05.2009, 14:58
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Insolvenzverfahren aufgehoben ?
Antworten: 15
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Versteh ich nicht.... Der Verwalter wickelt ab und dann gibts die Quote, wenn was dabei rauskommt, ohne Diskussion... ?!?
von Eve80
20.05.2009, 08:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Insolvenzverfahren aufgehoben ?
Antworten: 15
Zugriffe: 2898

Was für ein Angebot denn?!? Wurde da ein Insolvenzplan vorgeschlagen?
von Eve80
08.05.2009, 10:14
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Forderung nicht zum InsO-Verfahren angemeldet
Antworten: 23
Zugriffe: 5898

Das, was du mit den 2 Wochen meinst, ist die Ausschlußfrist nach Schlußveröffentlichung, binnen derer dem Verwalter nachgewiesen werden muß, daß wegen einer bestrittenen Forderung Klage auf Feststellung eingereicht wurde ;-)
von Eve80
07.05.2009, 13:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Forderung nicht zum InsO-Verfahren angemeldet
Antworten: 23
Zugriffe: 5898

Du schreibst, daß der Schlußtermin anberaumt wurde, heißt also, er hat noch nicht stattgefunden? Es gibt Gerichte, bei denen ist es durchaus üblich, Forderungen, die im Schlußtermin angemeldet werden (oder eben kurz davor), noch mit ins Schlußverzeichnis aufzunehmen und an der Verteilung teilhaben z...