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- 18.11.2013, 16:37
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Miteinklagen der vollen Geschäftsgeb.bei Drittschuldnerklage
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Re: Miteinklagen der vollen Geschäftsgeb.bei Drittschuldnerk
hi sansibar, jo waren in der zv gg. den schuldner, er die geschäftsgebühr ist ja durch die aufforderung an den drittschuldner entstanden! wegen der ggeb. : immernoch wahlmöglich der vollen oder halben geschäftsgebühr, dann jat sich da ja in den letzren 4 jahren michts getan! herzl. dank f. deine Ant...
- 18.11.2013, 16:26
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- Thema: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
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Re: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
naja, was soll man machen
- 18.11.2013, 16:23
- Forum: Insolvenz
- Thema: Muster PKH-Antrag für InsO-Verwalter f. Drittschuldnerklage
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Re: Muster PKH-Antrag für InsO-Verwalter f. Drittschuldnerkl
ja kann sein, aber trotzdem hast du doch kein muster zur verfügung gestellt oder?
lg
lg
- 17.11.2013, 20:09
- Forum: Insolvenz
- Thema: Muster PKH-Antrag für InsO-Verwalter f. Drittschuldnerklage
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Re: Muster PKH-Antrag für InsO-Verwalter f. Drittschuldnerkl
hi, nein , nicht das ich wüsste, da meinst du wen anders. hatte ich für ne klage auch nie gebraucht
hast du trotzdem ein muster?
lg
hast du trotzdem ein muster?
lg
- 17.11.2013, 14:53
- Forum: Insolvenz
- Thema: ZV-Auftrag nach Eröffnung Insolvenzverfahren
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Re: ZV-Auftrag nach Eröffnung Insolvenzverfahren
genau! forderung Anmelden, bevor Schlusstermin stattfindet!
auch wenn die anmeldefrist schon rum ist, kann die Forderung noch angemeldet werden, entstehen dann aber 20 EUR Gerichtsgebühren weil dafür dann ein extra Prüfungstermin gemacht werden muss.
LG Anton
auch wenn die anmeldefrist schon rum ist, kann die Forderung noch angemeldet werden, entstehen dann aber 20 EUR Gerichtsgebühren weil dafür dann ein extra Prüfungstermin gemacht werden muss.
LG Anton
- 17.11.2013, 14:52
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- Thema: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
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Re: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
ja, mit kindern ist das nicht leicht alles untern hut zu bekommen. dein mann arbeitet sicher auch, oder?
seminare sind wichtig, 2 jahre sind noch sehr kurz..
LG Anton
seminare sind wichtig, 2 jahre sind noch sehr kurz..
LG Anton
- 17.11.2013, 14:38
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- Thema: ZV-Auftrag nach Eröffnung Insolvenzverfahren
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Re: ZV-Auftrag nach Eröffnung Insolvenzverfahren
Vollstreckungsverbot gem. § 89 InsO greift. ZV-Maßnazhmen dürfen nicht durchgeführt werden. Nimm deinen Auftrag zurück. Der GV wird diesen nicht durchführen dürfen!
LG
anton
LG
anton
- 17.11.2013, 14:36
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- Thema: Insolvenzverfahren
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Re: Insolvenzverfahren
Die GmbH wird nach Aufhebung des InsO-Verfahrens im Handelsregister von Amts wegen gelöscht!
LG
anton
LG
anton
- 17.11.2013, 14:22
- Forum: Insolvenz
- Thema: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
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Re: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
Hi Inso Tante, ;-) Niedersachsen? Bist du aus Hannover? Wir haben mit dem Ag Hannover viel zu tun. Ja genau, die Verfügung, mit dem der Beschluss übersandt wird. Da ist die Beauftragung zur Zustellung drin! Wenn du etwas mit § 8 InsO siehst, heißt dass immer das du zustellen musst. Wenn das nicht dr...
- 17.11.2013, 14:01
- Forum: Insolvenz
- Thema: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
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Re: Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
Hallo InsO-Tante, du musst die Zustellung dieses Beschlusses nur veranlassen, wenn in der gerichtlichen Verfügung ausdrücklich drin steht, dass du mit der Zustellung gem. § 8 InsO beauftragt bist. Wenn da nichts steht, dann SOLLST DU NICHT zustellen. Dies wird dann in der Regel vom Gericht selbst ve...