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- 07.12.2010, 09:49
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Richtige Bezeichnung
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Re: Richtige Bezeichnung
Wir schreiben nichts, es sei denn, im vorherigen Schriftverkehr taucht der Satz auf: "blabla, für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung wird gebeten, den Unterzeichner als PBV zu berücksichtigen, blabla." Hatten wir aber noch nicht so oft.
- 02.12.2010, 16:46
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: Problem "Kaffee" !
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Re: Problem "Kaffee" !
Naja, ein Beinchen ist mir davon beim Tunken in die Tasse gefallen und wurde dann sozusagen zu einem besonderen Getränk.Kasimir1603 hat geschrieben:aso *kopfklatsch* Ich dachte das ist irgendein besonderes Getränk
- 02.12.2010, 16:05
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: Problem "Kaffee" !
- Antworten: 56
- Zugriffe: 8445
Re: Problem "Kaffee" !
Wir haben beides. Eine "normale" Maschine mit Thermoskanne und eine Senseomaschine. Letztere kommt aber nur dann zum Einsatz, wenn nur noch ein / zwei Tassen benötigt werden oder ein Mandant einen Kaffee will. Zahlen tut alles der Chef (inklusive Kaltgetränke in allen möglichen Ausführunge...
- 25.11.2010, 10:18
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zu schüchtern für den Beruf?
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Re: Zu schüchtern für den Beruf?
Nach all dem, was ich so gelesen habe, liebe Aurora, sieht es schon so aus, als ob du für diesen Beruf - zumindest was den Charakter angeht - geeignet bist. :-D Keine Bange. Achsoja: Anfangs war ich auch verunsichert und ja, ich bin auch schon mal nach einem Telefonat mit einem cholerischen Mandante...
- 22.11.2010, 14:05
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Nebenjob auf Weihnachtsmarkt-Chef fragen?
- Antworten: 11
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Re: Nebenjob auf Weihnachtsmarkt-Chef fragen?
Nee, hat er nicht. Aber er kann sich da echt nicht reinfühlen...
Aaaaber, ich höre ja ohnehin dort auf und von daher kann ich schon mal meine Rechte durchsetzen. Geht ja um nichts mehr und kündigen kann er mir ja auch nicht. Schließlich tu ich ja nix Böses.
Aaaaber, ich höre ja ohnehin dort auf und von daher kann ich schon mal meine Rechte durchsetzen. Geht ja um nichts mehr und kündigen kann er mir ja auch nicht. Schließlich tu ich ja nix Böses.
- 22.11.2010, 10:52
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Nebenjob auf Weihnachtsmarkt-Chef fragen?
- Antworten: 11
- Zugriffe: 2092
Re: Nebenjob auf Weihnachtsmarkt-Chef fragen?
Ich hab' da mal einen Link aufgefunden, da mich das Thema auch interessiert und mir seitens meines Arbeitgebers ein Nebenjob verboten wurde (weil es meine Leistungsfähigkeit im Hauptjob einschränken würde - vollkommener Quatsch). http://www.careerbuilder.de/Artikel/CB-127-Rechtliches-Geld-und-Steuer...
- 27.10.2010, 09:50
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Rechtsanwaltsfachang. VS. Notarfachang. VS. Justizfachang.
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Re: Rechtsanwaltsfachang. VS. Notarfachang. VS. Justizfachan
Meine Damen und Herren, hier kommt mein Senf dazu: So, wie ich den Threadverlauf verstanden habe, kommen ja eigentlich nur die Ausbildungen zur ReNo, ReFa oder NoFa in Betracht. Ich kann hier nur für ReFa sprechen... Bevor du eine Ausbildung als ReFa anfängst, such dir am besten erst mal ein Praktik...
- 30.09.2010, 16:38
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?
- Antworten: 2
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Re: Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?
Ich würde ja sagen, dass sie zu verlängern ist. Aber mein Chef hat Bedenken. Und er wird ungenießbar, wenn er Bedenken hat...
Trotzdem danke...
Trotzdem danke...
- 30.09.2010, 15:34
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 691
Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?
Hallo, Ihr Lieben! Ich stehe mal wieder sowas von auf dem Schlauch... :pfeif Könnt Ihr mir vielleicht sagen, ob die Klageerwiderungsfrist im Urkundsprozess genau so verlängert werden kann, wie in einem "normalen" Zivilprozess? Wenn ja, wo steht denn das? Bereits jetzt schonmal vielen Dank ...
- 23.07.2010, 13:43
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Klageerweiterung Geschäftsgebühr
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Re: Klageerweiterung Geschäftsgebühr
Hallo,
die außergerichtlichen Gebühren kannst du jederzeit in die Klage mit aufnehmen - so machen wir das jedenfalls. Bezüglich der Gebühren musst du auch nicht vorher anmahnen, weil die ja nur entstanden sind, weil sich die Gegenseite in Verzug befand bzw. zur Klage Anlass gegeben hat.
die außergerichtlichen Gebühren kannst du jederzeit in die Klage mit aufnehmen - so machen wir das jedenfalls. Bezüglich der Gebühren musst du auch nicht vorher anmahnen, weil die ja nur entstanden sind, weil sich die Gegenseite in Verzug befand bzw. zur Klage Anlass gegeben hat.