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- 17.10.2009, 07:16
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwei InsO-Verfahren gleichzeitig?
- Antworten: 10
- Zugriffe: 2252
Der Schuldner darf ja während des laufenden Verfahrens keine neuen Schulden machen Wo steht das geschrieben? Er darf wohl neue Schulden machen nur werden diese nicht von der RSB erfaßt.Es darf ganz normal vollstreckt werden der Gläubiger bekommt halt erst nach RSB Geld da der Schuldner seine pfändb...
- 18.08.2009, 07:05
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Unkenntnis InsoVerfahren
- Antworten: 19
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- 24.07.2009, 08:09
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Auswirkung Restschuldbefreiung auf Vollstreckungstitel
- Antworten: 5
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Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am xx.xx.xxxx Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Vollstrecken geht nun leider nicht mehr. Deshalb empfielt es ...
- 18.06.2009, 07:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Beitreibung bei Ehepartner?
- Antworten: 4
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- 30.05.2009, 12:48
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Insolvenzanmeldung nachträglich?
- Antworten: 14
- Zugriffe: 3048
Henrietta_C , Ja, danke, das muss ich dann beachten. Wie sieht das eigentlich aus, kann ein Schuldner, der sich in Insolvenz befindet, zum EV-Termin geladen werden ??? Die Frage kommt mir ziemlich doof vor, jedoch bin ich echt nicht im Bilde. Nur wenns Neuschulden sind bei Sachen die vor Insolvenze...
- 11.05.2009, 07:01
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Forderung nicht zum InsO-Verfahren angemeldet
- Antworten: 23
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Wer nicht am Verfahren teilnimmt bekommt auch nichts. Vollstrecken nach erfolgreicher RSB ist auch nicht Titel ist dann reif für die Tonne. Hier mal ein Auszug aus den Veröffentlichungen das alles aussagt. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die zum Zeitpunkt der Eröffnu...
- 03.04.2009, 12:18
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Neu: Kontenauskunft
- Antworten: 25
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Das gibt´s ja gar nicht. Wenn das wirklich so gut klappt, sollte man das vielleicht öfter mal anwenden. Das würde auf jeden Fall eine Menge Kosten ersparen. Aber ich glaub nicht, dass das bei anderen Banken funktioniert. Leider Weil die gute Angestellte der Hypo scheinbar noch nichts vom Datenschut...
- 01.04.2009, 19:18
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Aufhebung Wohlverhaltensphase?
- Antworten: 15
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Man könnte auch dahin überlegen, einen Kleinteil der nicht angemeldeten Forderung zu diesem Zweck dem Insogläubiger abzutreten, und dieser Inso-Gläubiger stellt dann den Versagungsantrag. Nach dem Schlusstermin sind alle angemeldeten Forderungen geprüft und zur Tabelle gemeldet man kann diese abget...
- 01.04.2009, 18:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Aufhebung Wohlverhaltensphase?
- Antworten: 15
- Zugriffe: 1696
Ich würde beim Insogericht versuchen, in die Gläubigertabelle Einsicht zu bekommen. Meist prüfen die allerdings, ob man tatsächlich am Verfahren beteiligt ist. Vielleicht ist euch ja auch ein anderer Inso-Gläubiger bekannt. No Chance Tabelleneinsicht bekommen nur am Verfahren beteiligte. Falls ein ...
- 01.04.2009, 12:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Aufhebung Wohlverhaltensphase?
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Da du nicht am Verfahren teilnimmst kannst du auch keinen Versagungsantrag stellen. Dies können nur Gläubiger die auch am Verfahren teilehmen. So sehr man sich auch ärgert aber es ist die Pflicht der Gläubiger sich um seine Schuldner zu kümmern wenn dieser Insolvenz anmeldet. Deshalb öfter mal bei I...