Ärgerlich.... soweit stimme ich Dir ja absolut zu... aber passen tut mir das nicht.
Ich wünschte, ich könnte für diesen Fall irgendwie das Gesetz ändern... Aber danke:
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- 10.07.2013, 17:15
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- Thema: streitigen Anspruch unter vorbehalt & ohne Präjudiz bezahlt
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- 10.07.2013, 15:55
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- Thema: streitigen Anspruch unter vorbehalt & ohne Präjudiz bezahlt
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Re: streitigen Anspruch unter vorbehalt & ohne Präjudiz beza
Aber irgendwo hab ich mal gelesen, dass diese Ratenzahlungsvereinbarung auch ohne Unterschrift gültig ist, da durch die Zahlungen zu sehen, ist, dass er die Verienbarung anerkennt. Erst recht, weil er durch die immer pünktlichen (wie vereinbarten) Zahlungen leistet?!
- 10.07.2013, 15:40
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- Thema: streitigen Anspruch unter vorbehalt & ohne Präjudiz bezahlt
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streitigen Anspruch unter vorbehalt & ohne Präjudiz bezahlt
Hallo liebes Forum, hier ist mein Fall, wozu ich Eure Vorschläge erbitte: Wir fordern Schuldner zur Zahlung auf, Schuldner bittet um Ratenzahlungsvereinbarung, welche wir auch natürlich auch zusagen. Extra gefertigte Vereinbarung erhalten wir nie unterschrieben zurück, aber der Schuldner zahlt ganz ...
- 17.01.2012, 01:20
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- Thema: Broschüre weiterberechnen / Akontozahlung netto abgezogen
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Re: Broschüre weiterberechnen / Akontozahlung netto abgezoge
Eigentlich auch richtig, ja. Aber er könnte es zumindest versuchen in der Hoffnung, dass das FiAmt nicht aufpasst.. Zumindest wurde es mir mal so erklärt... Gott sei Dank arbeite ich nicht beim FiAmt! ;o)
Liebe Grüße
Liebe Grüße
- 13.01.2012, 15:35
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- Thema: Broschüre weiterberechnen / Akontozahlung netto abgezogen
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Re: Broschüre weiterberechnen / Akontozahlung netto abgezoge
Hallo Aline, also, ich hab keine Ahnung, was ein "Broschürenpaket Tarifvertrag" ist, aber wenn Ihr es verkauft bzw. vorverauslagt habt, müsst ihr das mit USt weiterbelasten, ja. Insoweit korrekt. Und Abzug von Zahlungen ohne Ausweis von Umsatzsteuer ist insoweit auch korrekt, da sich der E...
- 04.11.2009, 12:04
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- 04.11.2009, 11:45
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- 04.11.2009, 11:06
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- 04.11.2009, 10:58
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- 04.11.2009, 10:47
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Reisekosten
So, nun hab ich wieder gesucht und vieles gefunden, aber leider keine direkte Antwort auf meinen Fall. Also: Mdt (=Beklagte) und wir: Hamburg GGSeite (=Klägerin) in FL-Vaduz, deren Prozeßbev: München. Wir haben verloren, GW 20.000,00 € GGSeite macht nun die "normalen" Gebühren geltend. Daz...