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- 17.08.2010, 15:03
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV verzögert bearbeitet - Nun Schuldner weg
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Re: ZV verzögert bearbeitet - Nun Schuldner weg
Hier in Berlin sind Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten für Sachpfändungsaufträge keine Seltenheit (leider) In Berlin glaub i das gerne. Aber in "Hintermusterhausen", wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, sollte des eigentli ni so sein. Sicher hätten wir au scho eher nachfragen kön...
- 17.08.2010, 14:09
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV verzögert bearbeitet - Nun Schuldner weg
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ZV verzögert bearbeitet - Nun Schuldner weg
Ich habe hier folgenden Fall: Am 19.01.2010 (!) habe ich in einer Sache die ZV in Auftrag gegeben. Nichts passierte. Am 29.06.2010 haben wir dann mal bei Gericht nachgefragt. Am 04.08.2010 kam ein Schreiben von GV, in dem lediglich stand: Vollstreckung eingestellt, Schuldner unbekannt verzogen nach ...
- 09.08.2010, 12:42
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Sofortige Beschwerde vor OLG - Wie ist abzurechnen?
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Sofortige Beschwerde vor OLG - Wie ist abzurechnen?
Hallöchen.. Ich habe folgende Sache abzurechnen: Die Gegenseit hat sofortige Beschwerde gegen die Herausgabe einer Sache eingelegt und die Angelegenheit ist vor dem OLG gelandet. Es gab Termin und wurde verglichen. Was für Gebühren rechne ich nun für das Rechtmittel ab? Kann ich die Berufungsgebühre...
- 23.07.2010, 13:36
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Darf Inkassounternehmen nach RVG abrechnen?
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Re: Darf Inkassounternehmen nach RVG abrechnen?
Ich fass nochma zusammen, zum Verständnis..
Also ja, sie dürfen so abrechnen, aber dies nicht als Grundlage nehmen. Wenn, wie hier, in der Rng zB "1,3GG nach 2300 RVG" steht, wär das also ni ganz richtig..
Ich danke Euch!!!
Also ja, sie dürfen so abrechnen, aber dies nicht als Grundlage nehmen. Wenn, wie hier, in der Rng zB "1,3GG nach 2300 RVG" steht, wär das also ni ganz richtig..
Ich danke Euch!!!
- 23.07.2010, 13:07
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Darf Inkassounternehmen nach RVG abrechnen?
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Re: Darf Inkassounternehmen nach RVG abrechnen?
Also ein Inkassounternehmen fällt wohl dann unter "sonstige Gesellschaften"?domel 3008 hat geschrieben:schau mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__1.html
- 23.07.2010, 12:58
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Darf Inkassounternehmen nach RVG abrechnen?
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Darf Inkassounternehmen nach RVG abrechnen?
..Überschrift sagt eigentlich schon alles..
Mdt hat Mahnung von Inkassounternehmen bekommen und die wollen jetzt Kosten nach RVG haben. Dürfen die das? Ich dachte nur Anwälte..
Mdt hat Mahnung von Inkassounternehmen bekommen und die wollen jetzt Kosten nach RVG haben. Dürfen die das? Ich dachte nur Anwälte..
- 02.07.2010, 09:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: 3 VB´s gegen die selbe Schuldnerin - Eine Zustellung?
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Re: 3 VB´s gegen die selbe Schuldnerin - Eine Zustellung?
Kostet es mehr, wenn man's vom gleich Gericht zustellen lässt??? Wäre mir neu! Warum stellt Ihr Eure Titel selbst zu? Naja, ich denke ma, sie schickt es direkt an GV zur Zustellung, dann fällt die Gerichtsgebühr weg. Und wenn ihr alles in einem Antrag macht, kommt auf den GW an, aber denke ma, dann...
- 02.07.2010, 09:46
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: 3 VB´s gegen die selbe Schuldnerin - Eine Zustellung?
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Re: 3 VB´s gegen die selbe Schuldnerin - Eine Zustellung?
Also ich würd sagen, ja, kannste alles in einen Antrag packen. Haben wir auch scho gemacht, auch scho ma z. B. Urteil und KFB zusammen, hat funktioniert!
- 02.07.2010, 09:44
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Betragsrahmengebühr im Strafverfahren
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Abrechnung Betragsrahmengebühr im Strafverfahren
Ich habe hier einen Monsterakte aus dem Strafrecht vor mir liegen. Es gab erste Instanz und Berufungsverfahren. Insgesamt haben 9 Verhandlungstermine stattgefunden, alle unterschiedlich lang, von 2 bis teilweise 9 Stunden. In der ersten Instanz wurde Mdt verurteilt, in der Berufung dann freigesproch...
- 09.06.2010, 10:24
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners
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Re: Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners
Ma ne andere Frage.. Warum willst du das überhaupt pfänden? Glaube kaum, dass euer Schuldner mit seinem Einkommen die Pfändungsfreigrenze von 989,99 € überschreitet..