Könnte übrigens auch gut sein, dass die Rückmeldewohnung die Wohnung ist, in die der Angefragte nach einem JVA-Aufenthalt gezogen ist.
Sowas habe ich nämlich gerade das erklärt, warum die Wohnungen vor der Rückmeldewohnung nicht im Ausland sind
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- 29.11.2022, 11:41
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: unverständliche EMA
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