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- 12.06.2018, 07:45
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenentscheidung m.E. falsch
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Re: Kostenentscheidung m.E. falsch
Die Gerichtskosten sind m. E. richtig verteilt. Ihr tragt 50 % der Gerichtskosten, weil Ihr vollumfänglich verurteilt worden seid und der Kläger 50 %, weil er die Klage gegen den Beklagten zu 2) zurückgenommen hat. Die beiden Beklagten sollten ja nach der Klageerweiterung gesamtschuldnerisch haften...
- 11.06.2018, 10:50
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenentscheidung m.E. falsch
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Re: Kostenentscheidung m.E. falsch
Ich hätte schon bedenken gegen die Zulässigkeit der Berichtigung des Urteils nach §319 ZPO. Insbesondere in der vom Gericht nun offenbar vorgeschlagenen Weise. Eine Berichtigung kann nur erfolgen, wenn die Entscheidung fehlerhaft wiedergegeben und wurde und nicht wenn sie fehlerhaft ergangen ist. I...
- 11.06.2018, 07:53
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenentscheidung m.E. falsch
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Kostenentscheidung m.E. falsch
Nachdem ich selber leider nicht weiter komme und über sämtliche Suchfunktionen nicht weitergekommen bin hab ich mir gedacht ich versuche hier mal mein Glück. Folgender Sachverhalt: Klage gegen eine Beklagte, während des Verfahrens Klageerweiterung um Beklagten zu 2) ".... werden gesamtschuldner...