Hallo,
also wir sind auch so ein kleiner Betrieb.
Bei Verträgen machen wir es dann so, dass die andere Vertragspartei für die fehlende mit auftreten muss unter Befreiung von § 181 BGB. Du musst dann nur aufpassen, dass du das in der Genehmigungserklärung wiederholst.
LG
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