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von paralegal6
16.12.2015, 22:19
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV bei uGmbH
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Re: ZV bei uGmbH

Was habt ihr denn für eine Forderung? Ist das denn evtl. Betrug? Aber wenn der alte Gläubiger den Antrag eh nicht stellen möchte kannst du nix machen. Auch wenn es evtl. ein Versagensgrund nach 290 wäre. Dann hat sich die Idee eh erledigt. Sorry. Dachte das wär einfacher :angst
von paralegal6
16.12.2015, 11:05
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
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Re: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren

Ok das stimmt. Bekommt man das im mb nicht irgendwo unter? Habs noch nie gemacht aber könnte evtl.gehen?????
von paralegal6
16.12.2015, 11:00
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
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Re: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren

Aber was bringt dir das du bist eh nicht in der Tabelle
von paralegal6
16.12.2015, 10:59
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV bei uGmbH
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Re: ZV bei uGmbH

Ich würde der Schuldnerin sagen sie soll freiwillig Raten zahlen ansonsten steckt ihr einem Insolvenzgläubiger dass sie neue Schulden hat und dann ist Restschuldbefreiung futsch
von paralegal6
16.12.2015, 10:55
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV bei uGmbH
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Re: ZV bei uGmbH

Du kennst doch ihren Vermieter. Der ist Insolvenzgläubiger. Er kann den Versagensantrag stellen
Ist denn eure Forderung vor oder nach Eröffnung entstanden? Aus diesem Jahr also 2015?
von paralegal6
16.12.2015, 10:49
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
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Re: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren

Verwalter hat eigentlich nichts damit zu tun. Sind ja Neuschulden.
MB kannst du trotzdem beantragen. Wieso willst du klagen?
von paralegal6
15.12.2015, 10:46
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15
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Re: Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15

Also ehrlich, ich finde dass total beknackt dass man als RA schreiben muss dass man keine Werbezwcke verfolgt. Wir haben einen Standartsatz dass zivilrechtliche Ansprüche verfolgt werden schon seit eh und jeh drin und nun wollen die Ämter tatsächlich noch diesen Zusatz.
von paralegal6
15.12.2015, 10:42
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Wenn der Mandant zahlt ist es schön. Ansonsten kannst du dann eigentlich auch den neuen Rechnungsbetrag abschreiben. Wenn der MB schon vor dem InsV eingereicht wurde hättet ihr auch diese Forderung zur Tabelle anmelden müssen. Kam denn bei der zv was raus dass ihr aufrechnen könnt?
von paralegal6
14.12.2015, 20:16
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Ich habe das so verstanden dass sie für den Mandanten einen mb beantragt hat und nicht gegen? Müsste locke nochmal erklären.
von paralegal6
14.12.2015, 11:05
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Achso ok. Natürlich ärgerlich aber meistens bekommt man auch keine Nachricht. Wenn er die erste Rechnung nicht gezahlt hat musst du doch aber nichts anrechnen???