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- 16.12.2015, 11:05
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
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Re: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
Ok das stimmt. Bekommt man das im mb nicht irgendwo unter? Habs noch nie gemacht aber könnte evtl.gehen?????
- 16.12.2015, 11:00
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
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Re: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
Aber was bringt dir das du bist eh nicht in der Tabelle
- 16.12.2015, 10:59
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV bei uGmbH
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Re: ZV bei uGmbH
Ich würde der Schuldnerin sagen sie soll freiwillig Raten zahlen ansonsten steckt ihr einem Insolvenzgläubiger dass sie neue Schulden hat und dann ist Restschuldbefreiung futsch
- 16.12.2015, 10:55
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV bei uGmbH
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Re: ZV bei uGmbH
Du kennst doch ihren Vermieter. Der ist Insolvenzgläubiger. Er kann den Versagensantrag stellen
Ist denn eure Forderung vor oder nach Eröffnung entstanden? Aus diesem Jahr also 2015?
Ist denn eure Forderung vor oder nach Eröffnung entstanden? Aus diesem Jahr also 2015?
- 16.12.2015, 10:49
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
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Re: Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren
Verwalter hat eigentlich nichts damit zu tun. Sind ja Neuschulden.
MB kannst du trotzdem beantragen. Wieso willst du klagen?
MB kannst du trotzdem beantragen. Wieso willst du klagen?
- 15.12.2015, 10:46
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15
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Re: Bundesmeldegesetz-Einwohnermeldeauskünfte ab 1.11.15
Also ehrlich, ich finde dass total beknackt dass man als RA schreiben muss dass man keine Werbezwcke verfolgt. Wir haben einen Standartsatz dass zivilrechtliche Ansprüche verfolgt werden schon seit eh und jeh drin und nun wollen die Ämter tatsächlich noch diesen Zusatz.
- 15.12.2015, 10:42
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Wenn der Mandant zahlt ist es schön. Ansonsten kannst du dann eigentlich auch den neuen Rechnungsbetrag abschreiben. Wenn der MB schon vor dem InsV eingereicht wurde hättet ihr auch diese Forderung zur Tabelle anmelden müssen. Kam denn bei der zv was raus dass ihr aufrechnen könnt?
- 14.12.2015, 20:16
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Ich habe das so verstanden dass sie für den Mandanten einen mb beantragt hat und nicht gegen? Müsste locke nochmal erklären.
- 14.12.2015, 11:05
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- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Achso ok. Natürlich ärgerlich aber meistens bekommt man auch keine Nachricht. Wenn er die erste Rechnung nicht gezahlt hat musst du doch aber nichts anrechnen???
- 14.12.2015, 09:13
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr
Du bekommst in den meisten Fällen eh nur eine kleine Quote und nicht deine komplette Anmeldung ausbezahlt.