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- 22.09.2015, 14:10
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Terminsgebühr für Termin der nur telefonisch abgestimmt war?
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Re: Terminsgebühr für Termin der nur telefonisch abgestimmt
Super....Danke Adora dann müssen wir wohl mal Einsicht beantragen
- 22.09.2015, 12:14
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Terminsgebühr für Termin der nur telefonisch abgestimmt war?
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Re: Terminsgebühr für Termin der nur telefonisch abgestimmt
ja normalerweise ist das bei uns auch immer der Fall....
wird sowas in der Akte festgehalten? Dann könnte ich dort vielleicht mal nachfragen...
wird sowas in der Akte festgehalten? Dann könnte ich dort vielleicht mal nachfragen...
- 22.09.2015, 11:40
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Terminsgebühr für Termin der nur telefonisch abgestimmt war?
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Terminsgebühr für Termin der nur telefonisch abgestimmt war?
Hallo Ihr Lieben, könnt ihr mir weiterhelfen? Wir haben folgendes Problem: In einer Strafsache fand ein Verhandlungstermin statt, der Angeklagte erschien nicht im Termin, so wurde ein Fortsetzungstermin telefonisch von meinem Chef aus der Verhandlung heraus abgestimmt. Den Termin haben wir uns notie...
- 01.09.2015, 12:43
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
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Re: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
super....ich danke dir Liesel...
- 01.09.2015, 12:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
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Re: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
ok...und wie schreibe ich sowas in der Abrechnung? Kannst du mir da weiter helfen Liesel??
- 27.08.2015, 12:42
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
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Re: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
Das zahlt das Gericht nicht. Das muss die Mandantin zahlen. Habe angegeben, dass sie 50 € bezahlt hat, mehr war es nicht und wird es wohl auch nicht werden.
- 27.08.2015, 10:34
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
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Re: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
Hallo Ihr Lieben, es kam jetzt eine Antwort vom Sozialgericht und nun wird bemängelt, dass "nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr in Höhe von 50 € zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen" Wie soll ich das jetzt verstehen? Habe versucht den Justizinspektor zu erreiche...
- 05.08.2015, 14:41
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
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Re: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
Da hast du recht.....gehopst wie gesprungen
Ich danke euch für eure Ratschläge
Ich danke euch für eure Ratschläge
- 05.08.2015, 14:39
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
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Re: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
mmh....ok und wenn ich nur die Pflichtverteidigergebühren gegenüber der Staatskasse abrechne?
- 05.08.2015, 14:26
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
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Re: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
Ich hätte dem Mandanten auch nichts in Rechnung gestellt....aber es gibt ne Differenz zur Wahlverteidigergebühr