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- 31.07.2015, 09:43
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostensausgleichsantrag
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Re: Kostensausgleichsantrag
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass die außergerichtlichen Kosten da mit rein gehören, wo doch die Klage abgewiesen wurde. Und wenn ich im Gesetz bzw. Kommentar nachschaue, finde ich nie einen passenden Fall. Der Rechtsstreit handelte um ein beendetes Mietverhältnis, bei welchem die Nebenkosten no...
- 30.07.2015, 17:58
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostensausgleichsantrag
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Re: Kostensausgleichsantrag
Mal eine doofe Frage. Woher weiß man das? Wo kann ich da nachschauen?? Wie findet man das raus, wenn man keine erfahrene Kollegin hat?
- 30.07.2015, 17:16
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostensausgleichsantrag
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Kostensausgleichsantrag
Hallo! Wir haben ein außergerichtliches Verfahren durchgeführt, dann MB beantragt, Gegner legte Widerspruch ein, Klageverfahren. Außergerichtliche Kosten wurden mit in die Klage genommen. Beschluss ergeht gem. § 495 a ZPO; Klage wird abgewiesen. Kläger (also unsere Partei) muss 2/3 tragen, Beklagter...
- 29.07.2015, 14:36
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Re: Wer trägt die Kosten?
Also wir haben erst mit der Stadt geschrieben, die wollten dann eben ein Gutachten. Das hat der Mdt. dann direkt eingereicht. Wir haben das Duplikat dann noch mal hingeschickt. Die Stadt hat das Verfahren eingestellt. Wir haben auch schon einen Kostenvorschuss bei der Rechtsschutz eingefordert. Eben...
- 29.07.2015, 14:28
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Re: Wer trägt die Kosten?
§ 11 + 46 FeV....
Eignungsprüfung nach den Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisinhabern.
Eignungsprüfung nach den Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisinhabern.
- 29.07.2015, 12:31
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- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
46. Verkehrsrecht 46.1 Fahrerlaubnis Klasse A Auffangwert 46.2 Fahrerlaubnis Klasse A M, A 1, A 2 ½ Auffangw ert 46.3 Fahrerlaubnis Klasse B, BE Auffangwert 46.4 Fahrerlaubnis Klasse C, CE 1 ½ Auffangwert d. h. doch dann 5.000 EUR oder??? :(
- 29.07.2015, 12:27
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Re: Wer trägt die Kosten?
Okay ich habe doch noch eine Frage... Und zwar bzgl. des Gegenstandswertes.
Kommt hier vielleicht doch ein anderer infrage? Nach dem Katalog in Verwaltungsangelegenheiten oder so???? Aaaah
Kommt hier vielleicht doch ein anderer infrage? Nach dem Katalog in Verwaltungsangelegenheiten oder so???? Aaaah
- 29.07.2015, 09:52
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Re: Wer trägt die Kosten?
Der Mandant ist wohl beim Einparken über den Gehweg in ein anderes Fahrzeug gefahren. Ich habe mir schon gedacht, dass die Stadt die Kosten nicht übernehmen muss, aber ich wusste nicht wie ich dazu was finden soll...
Dankeschön für die schnelle Antwort!!! Hilft mir sehr!
Dankeschön für die schnelle Antwort!!! Hilft mir sehr!
- 29.07.2015, 09:34
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Re: Wer trägt die Kosten?
Der Gegenstandswert beträgt 5.000,00 gem. § 52 Abs. 2 GKG.
- 29.07.2015, 09:15
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Wer trägt die Kosten?
Hallo Leute =) Wir haben einen Mdt. vertreten, der einen Eignungstest für seinen Führerschein machen musste. Dies hat die Stadt angeordnet. Die Stadt hat das Verfahren eingestellt, nachdem wir ein ärtzliches Attest eingereicht haben. Ich soll die Sache jetzt mit der Rechtsschutz abrechnen. Hierbei e...