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- 02.07.2015, 10:14
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner finden Teil II
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Re: Schuldner finden Teil II
Ich habe, sofern die Telefonnummer des Schuldners bekannt war, auch schon häufiger angerufen (natürlich anonym!), mich als eine Mitarbeiter der Krankenkasse (AOK) oder vom Telefonbuch ausgegeben und wollte einen Adressabgleich machen. Was soll ich sagen - die Schuldner sind dann so überrumpelt, das...
- 01.07.2015, 12:39
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mietrechtsstreit - "nachgerichtliche" Gebühren?
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Re: Mietrechtsstreit - "nachgerichtliche" Gebühren?
Ich sehe das als Art Serviceleistung, denn ein Rechtsanwalt bei einer Wohnungsübergabe (vorort) scheint mir doch eher unnötig, zumal es aus meiner Sicht in dem Rechtsstreit nur darum ging, die Kündigung (durch Vergleich) etwas zu strecken, ferner der (frühere) Mieter zu dem benannten Zeitraum ohne w...
- 01.07.2015, 12:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mietrechtsstreit - "nachgerichtliche" Gebühren?
- Antworten: 22
- Zugriffe: 1922
Re: Mietrechtsstreit - "nachgerichtliche" Gebühren?
Für mich liest sich das wie ein normaler Auszug, wo der RA zur Schlüsselübergabe an den Vermieter dabei war. Das soll eine Maßnahme sein, die der Zwangsvollstreckung zugeordnet wird?
- 01.07.2015, 11:29
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Klage/Widerklage Abrechnung
- Antworten: 15
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Re: Klage/Widerklage Abrechnung
Muss ich noch irgendetwas beachten?? Was ist mit der neunen Rechnung?? Das AG ist ja nicht mehr zuständig -durch die Widerklage das LG- DANKE im vorraus Das AG bleibt zuständig, denn Änderungen, die nach Rechtshängigkeit eintreten, sind grds. unbeachtlich. § 261Abs. 3 Nr. 2 ZPO Ausnahme ist insowei...
- 24.06.2015, 13:59
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: doppelte Seite in Urkunde
- Antworten: 1
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Re: doppelte Seite in Urkunde
Das ist meines Erachtens nicht ganz korrekt, da ja jetzt die 1. Ausfertigung nicht mit der 2. Ausfertigung übereinstimmt. Da aber eine Ausfertigung das Original (die Urschrift) im Rechtsverkehr ersetzt, muss sie zu jeder Zeit mit dem Original übereinstimmen. Aus meiner Sicht muss die 1. (fehlerhafte...
- 23.06.2015, 16:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Privater Darlehnsvertrag mit PKW als Sicherheit
- Antworten: 10
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Re: Privater Darlehnsvertrag mit PKW als Sicherheit
Mir gings jetzt eher darum, dass der bestehende Darlehensvertrag, dessen Inhalt wir nicht kennen ggf. (weil wieder ggf. schlecht formuliert) eben nicht den vollen Beweis erbringt.
- 23.06.2015, 14:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Arresthypothek-Was ist das und wie geht das?
- Antworten: 13
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Re: Arresthypothek-Was ist das und wie geht das?
Antrag auf Zwangsversteigerung beim Vollstreckungsgericht.
https://zwangsversteigerung.net/info/antrag.592
https://zwangsversteigerung.net/info/antrag.592
- 23.06.2015, 12:12
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KFB mit Quotelung prüfen
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Re: KFB mit Quotelung prüfen
1287,87 + 1179,41 = 2467,28 (Gesamtkosten der Parteien)
davon 70% = 1727,10 (Anteil der Kostentragung)
abzüglich eigener Kosten (1287,87)
=439,23
davon 70% = 1727,10 (Anteil der Kostentragung)
abzüglich eigener Kosten (1287,87)
=439,23
- 23.06.2015, 11:34
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Privater Darlehnsvertrag mit PKW als Sicherheit
- Antworten: 10
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Re: Privater Darlehnsvertrag mit PKW als Sicherheit
Dazu sei noch erwähnt, dass bei Widerspruch in diesem Verfahren und Überführung in ein streitiges Verfahren auch nur diese Urkunde als Beweis zulässig ist. Das kann abhängig vom jeweiligen Vertragsinhalt durchaus von Nachteil sein. Ich persönlich würde als Darlehensgeber das Darlehen fristlos kündig...
- 23.06.2015, 11:28
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Forderung verjährt
- Antworten: 4
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Re: Forderung verjährt
* Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Die Verjährung war gehemmt von Januar 2014 bis August 2014.
Dieser Zeitraum kann auf den regulären Ablauf addiert werden.
Ergo Anspruch noch nicht verjährt. (§§204/209 BGB)
Die Verjährung war gehemmt von Januar 2014 bis August 2014.
Dieser Zeitraum kann auf den regulären Ablauf addiert werden.
Ergo Anspruch noch nicht verjährt. (§§204/209 BGB)