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von BeeKey
05.08.2015, 11:39
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Verfahrensgebühr
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Verfahrensgebühr

Hallöchen zusammen :wink1 Bin gerade irgendwie durcheinander. :ka Wir haben ein laufendes Verfahren. In diesem Verfahren haben wir einmal beantragt gehabt einen Kostenvorschuss für den Arbeitsaufwand unserer Partei zu zahlen (Buchauszugserstellung). Wurde bewilligt. Dann haben wir später noch einmal...
von BeeKey
04.08.2015, 10:01
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt
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Re: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt

Also über den Versorgungsausgleich und den Kindesunterhalt wurde sich geeinigt. Dann würde ich so abrechnen: Die Rechnung würde also im Ganzen dann so aussehen, wenn du nach den Regelgebühren des RVG gehst: 1,3 (3100) aus 9.000 € = 659,10 € + 0,8 (3101) aus 4.000 € = 201,60 € = 860,70 € Probe gem. ...
von BeeKey
03.08.2015, 12:32
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt
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Re: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt

Adora Belle hat geschrieben:Aber auch dann nur aus dem VA. Über die Scheidung selbst kann keine EG entstehen.
:zustimm
von BeeKey
03.08.2015, 11:16
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt
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Re: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt

§§-spielzeug hat geschrieben:Ich hatte statt 9.000,00 bei der Berechnung noch ein paar zerquetschte bei.. daher war ich schon ein Gebührensatz höher :) wenn man nicht aufpasst was man schreibt...
Also komme ich auf den selben Betrag wie du.
Na das ist doch erfreulich :lol:
von BeeKey
03.08.2015, 11:15
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt
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Re: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt

Was mir aber noch eine Frage aufwirft; die 1,0 Einigungsgebühr fällt doch bei Scheidungssache gar nicht an :O Naja, zumindest nicht unbedingt. Wenn Ihr Euch z. B. über den VA geeinigt habt, dann schon. Verzeichnung :lol: bin auch nicht immer ganz perfekt. Schau Dir mal den nachfolgenden Link an, da...
von BeeKey
02.08.2015, 16:21
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt
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Re: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt

§§-spielzeug hat geschrieben:Also falls das hier mal jemand liest. :D
ich habe jetzt die Geschäftsgebühr 1,5 1000 VV RVG noch mit rein genommen..
Liebe Grüße
Ich glaube hier meintest Du wohl die Einigungsgebühr oder? :lol:
von BeeKey
02.08.2015, 16:19
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt
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Re: Abr. Scheidungsverfahren + VA + Kindesunterhalt

Hallo §§-Spielzeug :wink1 Bitte einmal kontrollieren: Kindesunterhalt war nicht anhängig, sondern erst im Termin besprochen. Streitwerte: 9.000,- EUR für Scheidung + VA 4.000,- EUR für KU 1,3 3100 x 9.000,00 0,8 3101 x 4.000,00 1,2 3104 x 13.000,00 + § 15 beachten.. Da komme ich auf einen Betrag von...
von BeeKey
29.07.2015, 16:38
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beschwerdeabrechnung
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Re: Beschwerdeabrechnung

Schön zu wissen, dass ich nicht die einzige bin icerose :lol:
von BeeKey
29.07.2015, 09:16
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beschwerdeabrechnung
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Re: Beschwerdeabrechnung

Und sonst: Ist doch schön, wenn man nochmal jemanden fragen kann :lol: LG Da hast Du Recht icerose. Es ist echt super wenn man noch mal einen Fragen kann. :yeah Nochmal :thx an Dich, icerose und an Dich, 13. Mein Hintergedanke hinter dieser Frage von wegen zwei Sachen abrechnen war, ob ich einmal H...
von BeeKey
27.07.2015, 15:01
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beschwerdeabrechnung
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Re: Beschwerdeabrechnung

Hallo icerose, zunächst erst Mal vielen Dank für Deine Hilfe. :thx Die 3500 war mir vollkommen entfallen :patsch Soweit ich weiß, ist das auch kein besonderes Verfahren. Es ging nur darum, dass die keinen weiteren Vorschuss zahlen wollten und die Beschlüsse die zu unseren Gunsten ausgefallen waren, ...