Ich gebe Dir den Tipp einen Eilgerichtsvollzieher zu beauftragen. Wer zuständig ist, erfährst Du beim Amtsgericht.
Sobald der eigentlich zuständige GV bei eiligen Sachen verhindert ist, kannst Du direkt den Eilgerichtsvollzieher beauftragen.
Liebe Grüße
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- 29.07.2009, 16:57
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Hallo Ihr Lieben, ich habe da ein Problem!! Wir vertreten den Mandanten außergerichtlich. Danach hat die Gegenseite Mahnbescheid beantragt und wir haben Widerspruch eingelegt. Also haben wir ne 1,3 Geschäftsgebühr und ne 0,5 Verfahrensgebühr. Die Anrechnung auf die Verfahrensgebühr fällt doch weg, o...
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Was kann ich denn jetzt bitte schön abrechnen?
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