In meinem Fall wäre doch hier dein erstes Beispiel zutreffend. Ich verstehe nur nicht wie ich die Gebühr 3402 abrechnen soll.
3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3401
3402 (eig. 1,2 Terminsgebühr und nicht wie der Korrespondenzanwalt angegeben hat -> 0,6 Gebühr)?
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- 05.11.2014, 14:49
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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- 05.11.2014, 14:36
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- Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
zu dem Punkt 2: Wenn ich nur einmal die VG und einmal die TG abrechne..(verstehe ich nicht ganz, da der HB doch keine Terminsgebühr erhält)...
- 05.11.2014, 14:33
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Also erstmal zu der Vereinbarung:
Vereinbart wurde, Gebührenteilung 50:50, bezogen auf alle anfallenden gerichtlichen Gebühren, also VG, TG und Postpauschale.
Vereinbart wurde, Gebührenteilung 50:50, bezogen auf alle anfallenden gerichtlichen Gebühren, also VG, TG und Postpauschale.
- 05.11.2014, 13:26
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- Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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- 05.11.2014, 12:56
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Wir haben einfach nur geschrieben, wir gehen von Gebührenteilung aus und der Korrespondenzanwalt hat alle Gebühren geteilt, obwohl ihm ja die Terminsgebühr voll zustehen würde. Oder ich nehme einfach die 1,2 TG und schreibe in der Rg. drunter abzüglich 50 % und somit würde der Korrespondenzanwalt di...
- 05.11.2014, 12:47
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- Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
Hallo, haben in einer mietrechtlichen Angelegenheit einen Mahnbescheid beantragt sowie den Mandanten im gerichtlichen Verfahren vertreten. Für den Termin haben wir einen Terminsvertreter in Untervollmacht beauftragt. Es wurde Gebührenteilung vereinbart. Dieser hat nunmehr den Termin wahrgenommen und...
- 31.10.2014, 12:14
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- Thema: Frage zum KAA (außergerichtliche Kosten)
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Re: Frage zum KAA (außergerichtliche Kosten)
Habe gerade gehört, dass die außergerichtlich zu zahlenden Kosten nicht streitwertabhängig sind und daher ganz normal die hälftige Anrechnung erfolgen kann?
- 31.10.2014, 11:26
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- Thema: Frage zum KAA (außergerichtliche Kosten)
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Re: Frage zum KAA (außergerichtliche Kosten)
ja zur Hälfte anrechnen ist ja klar...aber da es nur ein Wert von 124,71 € sind, muss ich darauf nicht weiter eingehen? Einfach wie gewohnt die Abrechnung erstellen? Hier steht im Urteil: außergerichtliche Kosten sind als Verzugsschaden begründet. Allerdings war die Kostennote vom 23.04.13 im Streit...
- 31.10.2014, 10:47
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- Thema: Frage zum KAA (außergerichtliche Kosten)
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Frage zum KAA (außergerichtliche Kosten)
Guten Morgen an alle, habe heute ein Urteil erhalten und soll einen KAA machen. Also es handelt sich hier um eine mietrechtliche Angelegenheit. Unser Klageantrag zu 1.) wurde gekürzt, wir haben beantragt: 1.) die Beklagte zu verurteilen, an die Kläger 2.000,00 € nebst Zinsen ....zu zahlen 2.) die Be...
- 29.10.2014, 16:35
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- Thema: KFA über sofortige Beschwerde des Gegners?
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