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- 07.03.2012, 22:30
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- Thema: Bewerbung, Schulzeugnis beifügen?
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Re: Bewerbung, Schulzeugnis beifügen?
Ich drücke Euch auf jeden Fall ganz feste die Daumen!!!
- 07.03.2012, 22:04
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- Thema: Bewerbung, Schulzeugnis beifügen?
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Re: Bewerbung, Schulzeugnis beifügen?
Ich weiß gar nicht mehr genau, ob ich das Berufsschulzeugnis damals noch mitgeschickt habe... Aber eigentlich sagt das ja auch nicht viel darüber aus, wie Du Deinen Job machst... Wenn Du kein gutes Gefühl dabei hast (wobei das Zeugnis ja nun nicht schlecht ist!), schreibe doch auch, dass Du es bei I...
- 07.03.2012, 21:32
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- Thema: Bewerbung, Schulzeugnis beifügen?
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Re: Bewerbung, Schulzeugnis beifügen?
Hallo Pepsi, nach laaaaanger Zeit melde ich mich auch mal wieder. :wink2 Wenn Du Deine Ausbildung schon 2005 beendet hast, würde ich das Schulzeugnis an sich nicht mitschicken. Eigentlich denke ich, wird es die Arbeitgeber auch gar nicht interessieren. Ihnen geht es ja eigentlich darum, wie Du Deine...
- 28.03.2011, 13:10
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- Thema: Schuldner hat nur Hauptforderung gezahlt -wie schreiben?
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Re: Schuldner hat nur Hauptforderung gezahlt -wie schreiben?
Naja, ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass der Schuldner nicht direkt angegeben hat, auf die HF zu zahlen.
- 28.03.2011, 12:34
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- Thema: Schuldner hat nur Hauptforderung gezahlt -wie schreiben?
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Re: Schuldner hat nur Hauptforderung gezahlt -wie schreiben?
Wonach verrechnet Ihr denn die Zahlung? Eigentlich müsste meines Wissens die Zahlung erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und am Ende erst auf die HF verrechnet werden. Somit fallen auf die HF auch noch weitere Zinsen an. So solltest Du das dem Schuldner meines Erachtens auch erklären.
- 14.02.2011, 13:14
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- Thema: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
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Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
Die Klausur zum Grundlagenschein habe ich schon hinter mir (Kriminologie, letzte Woche Dienstag), BGB ist am 21.02. und StaatsR am 23.02. Ich habe also noch Zeit, mir alles in Ruhe noch mal anzusehen. Bei uns heißt der Spruch übrigens "4 gewinnt"
- 14.02.2011, 12:59
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- Thema: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
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Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
Das hätte mich glaube ich total resignieren lassen. Aber uns wurde auch schon gleich am Anfang gesagt, dass die Punktevergabe sehr sehr ernüchternd sein würde. Von daher heißt es: Einfach nur bestehen.
- 14.02.2011, 12:49
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Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
Das kann ich brauchen!
- 14.02.2011, 12:46
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- Thema: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
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Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
Ich glaube, mit Lehrbüchern habe ich jetzt schon abgeschlossen. Der Degenhardt hat mich so demotiviert. Aber ich denke, wenn man StaatsOrgaR halbwegs verstanden hat, kommt man irgendwie durch - hoffe ich jedenfalls...
- 14.02.2011, 12:33
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- Thema: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
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Re: BGB AT - doofe Frage zum Gutachtenaufbau
Staatsorganisationsrecht. Die Grundrechte sind erst nächstes Semester dran. Genaue Themen haben wir auch schon: Organstreit, Bundesregierung und Bundestag. Groß vorbereiten kann ich mich da wohl nicht. Der Organstreit ist mir soweit klar, ich werde mir dann die Kompetenzen etc. der Organe ansehen un...