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- 14.07.2015, 22:45
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Fortsetzung einer GmbH
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Re: Fortsetzung einer GmbH
M.E. etwas hoch gegriffen: Rn. 951d: M.E. liegt in der Anmeldung der Fortsetzung der Gesellschaft, der Abberufung des Liquidators und der Bestellung des Geschäftsführers nur eine kostenrechtliche Tatsache, jedenfalls solange die Figur der notwendigen Erklärungseinheit für die GmbH-Gründung für richt...
- 14.07.2015, 22:43
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Schenkungsvertrag Bargeld
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Re: Schenkungsvertrag Bargeld
Richtig. Nur § 46 hat da nichts zu suchen.
- 14.07.2015, 22:42
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Treuhandgebühr Geschäftswert
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Re: Treuhandgebühr Geschäftswert
Y, da bei X der Tatbestand nicht erfüllt war: "Beachtung von Treuhandauflagen" - die Beachtung von X wurde ja gerade abgelehnt.
- 26.07.2014, 02:02
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Zustimmungsbeschluss Beherrschungs- und Gewinnabführungsvert
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Re: Zustimmungsbeschluss Beherrschungs- und Gewinnabführungs
1. Es geht um den Geldfluss zwischen den Unternehmen - egal in welche Richtung.
2. Also hier: 100.000 + 150.000 + 60.000
3. Mittlerer Jahreswert: 103.333
Nachzulesen zB Diehn, Notarkostenberechnungen Rn. 930 ff. (ab 3. Aufl. ausführlicher)
2. Also hier: 100.000 + 150.000 + 60.000
3. Mittlerer Jahreswert: 103.333
Nachzulesen zB Diehn, Notarkostenberechnungen Rn. 930 ff. (ab 3. Aufl. ausführlicher)
- 14.05.2014, 23:04
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: KVNr. 26001 - fremde Sprache
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Re: KVNr. 26001 - fremde Sprache
Die Auffassung der Kostenprüfung ist m.E. untragbar. § 34 ist auf 26001 nicht anwendbar. § 34 gilt nur für Wertgebühren, also solche, die sich eigenständig nach der Tabelle berechnen. 26001 ist aber eine reine Annexgebühr. Die Tätigkeit in fremder Sprache ist keine selbständige Amtshandlung. Deshalb...
- 14.05.2014, 00:13
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Notarbeschwerdesache
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Re: Notarbeschwerdesache
Die Verfahrensgebühr hat nach Vor 2.1 Abs. 2 Nr. 3 u.a. folgende Abgeltungswirkung:
3. die Erledigung von Beanstandungen einschließlich des Beschwerdeverfahrens
3. die Erledigung von Beanstandungen einschließlich des Beschwerdeverfahrens
- 14.05.2014, 00:10
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Löschung Nacherbenvermerk
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Re: Löschung Nacherbenvermerk
Ich habe vorgeschlagen, den Nacherbenvermwerk nach § 36 Abs. 1 zu bewerten, dabei jedoch die Wertung des Gesetzegebers hinsichtlich Verfügungsbeschränkungen (wg. 2113 ff. BGB) nach § 51 Abs. 2 zu berücksichtigen und daher von 30% des Wertes des Grundstücks auszugehen, s. BDS/Diehn, § 51 Rn. 8.
- 14.05.2014, 00:05
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Kaufvertrag mit Löschung
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Re: Kaufvertrag mit Löschung
Wenn man die Lastenfreistellung aus der Vollzugsgebühr mangels Anfordern herauslöst, muss mE die Gebühr 22122 bei einem isolierten Prüfauftrag erwogen werden, allerdings nur aus dem Wert der Belastung (Notarkostenberechnungen, 3. Aufl., Rn. 175d-175f).
- 13.05.2014, 23:55
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Beurkundung Erbscheinsantrag und Antrag auf TV-Zeugnis
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Re: Beurkundung Erbscheinsantrag und Antrag auf TV-Zeugnis
Berechnung stimmt m.E., auch wenn ich es immer wieder verwunderlich findet, dass beim TV-Zeugnis der Antrag die eV konsumiert.
Annahme: 15 € nach 12410.
Annahme: 15 € nach 12410.
- 13.05.2014, 23:51
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Pflichtteilsverzicht gg. erstversterbenden Elternteil
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Re: Pflichtteilsverzicht gg. erstversterbenden Elternteil
Es liegen zwei Pflichtteilsverzichte vor, deren Werte zu addieren sind, § 35 I. Diehn/Volpert, Rn. 1680: "Die auflösende Bedingung des Versterbens des anderen Elternteils (der Pflichtteilsverzicht ggü. dem jeweils anderen Elternteil wird unwirksam mit dem Versterben eines Elternteils) ist koste...