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- 30.08.2013, 21:55
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Verwalterzustimmung - Entw. + Begl.
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Re: Verwalterzustimmung - Entw. + Begl.
Danke Gruftie! Bei diesen vielen Neuerungen ist man des öfteren geistig umnachtet, aber 25100 für U-Begl. ist schon in diesem Fall korrekt, denke ich. Noch einmal zu meiner o. g. 25102 Gebühr. Die 20,00 € sind klar - für Proto. Begl. - endlich eine vernünftige Ansage übrigens. Was ich meine, ist die...
- 30.08.2013, 19:30
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Verwalterzustimmung - Entw. + Begl.
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Re: Verwalterzustimmung - Entw. + Begl.
Danke auch an Stefan 2209, aber für eine U-Begl. eine 21200-Gebühr? 25100 gibt es doch für eine U-Begl., oder stehe ich jetzt völlig im Wald? Die 21200 kann ich doch wg. des Vorrangs der Vollzugsgebühr, die ich ja wg. der Einholung der Valuta bekomme, vergessen also berechne ich doch für die Verwalt...
- 30.08.2013, 08:08
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Verwalterzustimmung - Entw. + Begl.
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- 29.08.2013, 16:06
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Verwalterzustimmung - Entw. + Begl.
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Verwalterzustimmung - Entw. + Begl.
Folgender Fall: Veräußert wird Wohnungseigentum. Einzuholen sind Verwalterzustimmung, Proto. (als Nachweis) sowie Zustimmung der eingetr. Gläubigerin zur Schuldübernahme (die GS bleibt bestehen). Der eifrige Verwalter hat, ohne Zutun des Notars, bereits kurz nach KV-Beurkundung einen Termin zur Unte...