Nein, noch keine KGE! Nur lauter weitere Schriftsätze...
Gibts da nen §? Muss das nun Chef und Mdt. erklären...
Vielen Dank!
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- 18.03.2015, 11:17
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA 2 Bekl., VU nur gegen 1 Bekl.
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- 18.03.2015, 11:03
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA 2 Bekl., VU nur gegen 1 Bekl.
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Re: KFA 2 Bekl., VU nur gegen 1 Bekl.
So... nochmal kurz die Akte durchgeblättert... Also: Klage gg. Bekl. zu 1) und zu 2) (wir vertreten beide) Schriftliches Vorverfahren wird durchgeführt Termin findet statt Klage gg. Bekl. zu 1) zurückgenommen! So ist es richtig! Sorry! Kann ich nun für Bekl. zu 1) KFA machen? Ich blick da wirklich n...
- 18.03.2015, 10:26
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA 2 Bekl., VU nur gegen 1 Bekl.
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KFA 2 Bekl., VU nur gegen 1 Bekl.
Hallo zusammen! Ich stehe da mal wieder vor einem Problem... Wir vertreten die beiden Beklagten in einem Rechtsstreit. Nun ist gegen den Bekl. zu 1) VU ergangen und gegen den Bekl. zu 2) geht das Verfahren nun weiter. Es hat ein Termin stattgefunden. Mandant möchte jetzt, dass wir KFA für Bekl. zu 1...
- 23.10.2014, 12:32
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KFA 1. und 2. Instanz
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Re: KFA 1. und 2. Instanz
richtig?
- 23.10.2014, 09:34
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KFA 1. und 2. Instanz
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Re: KFA 1. und 2. Instanz
Dann würde ich das jetzt so machen: KAA nach §106ZPO an Gericht erster Instanz und darin 1. und 2. Instanz. 1.Instanz GW 26015,04€ 3100 1,3 3104 1,2 +2xReisekosten+2xAbwesenheitsgeld (weil 2 Termine) +PTE+USt 2.Instanz GW 19762,48€ 3200 1,6 3201 I 2 1,1 (GW: 19762,48€ + Mehrvergleich 4.998,24€ ?) 32...
- 23.10.2014, 09:25
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KFA 1. und 2. Instanz
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Re: KFA 1. und 2. Instanz
Also Berufung gg. Teilurteil 19.762,48€Adora Belle hat geschrieben:Über welchen Betrag wurde denn nun Berufung eingelegt? 19.000?
- 22.10.2014, 12:41
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- Thema: KFA 1. und 2. Instanz
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Re: KFA 1. und 2. Instanz
kann mir keiner helfen?
- 22.10.2014, 11:14
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KFA 1. und 2. Instanz
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Re: KFA 1. und 2. Instanz
Allein... hat geschrieben:Also ich denke ich mache einen KAA nach §106ZPO an Gericht erster Instanz und bringe darin 1. und 2. Instanz unter.
1.Instanz
GW 26015,04€
3100 1,3
3104 1,2
+Reisekosten+Abwesenheitsgeld+PTE+USt
2.Instanz
GW ?
3200 1,6
3202 1,2
und nun hört es auch schon auf.... hmmm?
- 22.10.2014, 11:13
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KFA 1. und 2. Instanz
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Re: KFA 1. und 2. Instanz
Ja, sorry...
Hab doch meinen Vorschlag unter Beitrag #4 gemacht!
Hab doch meinen Vorschlag unter Beitrag #4 gemacht!
- 22.10.2014, 10:49
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KFA 1. und 2. Instanz
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Re: KFA 1. und 2. Instanz
Ja, das hört sich logisch an.
Die 1. Instanz "endete" mit dem Teilurteil und diesem Zusatz im T-protokoll, dass Rechtsstreit hinsichtlich der 4.998,24€ noch nicht entscheidungsreif sei. Daraufhin Berufung eingelegt und jetzt mitverglichen.
Die 1. Instanz "endete" mit dem Teilurteil und diesem Zusatz im T-protokoll, dass Rechtsstreit hinsichtlich der 4.998,24€ noch nicht entscheidungsreif sei. Daraufhin Berufung eingelegt und jetzt mitverglichen.