Also rechne ich aus drei Bruttomonateinkommen:
1,3 Geschäftsfgebühr 2300 VV
1,5 Vergleichsbebühr 1000 VV
Ist der Gegenstandswert für den Vergleich nicht höher?
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- 14.12.2012, 11:05
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenstandswert bei Aufhebungsvereinbarung
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- 14.12.2012, 10:39
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenstandswert bei Aufhebungsvereinbarung
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Gegenstandswert bei Aufhebungsvereinbarung
Ein Problem ist aufgetreten: Die Gegenseite hat außergerichtlich die Kündigung angedroht. Wir haben eine Aufhebungsvereinbarung unterbreitet, welche durch die Gegenseite angenommen wurde. Der Bruttomonatslohn beträgt 1.750,00. Es wurde eine Abfindung in Höhe von 8.750,00 vereinbart. Wie muss ich den...
- 13.12.2012, 16:07
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung der Terminsgebühr
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Re: Anrechnung der Terminsgebühr
So ich habe nachfolgende Rechnung erstellt: Gegenstandwert: 9.685,82 € 1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV 0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr 2300 VV aus Wert. 4.685,82 € Gegenstandswert: 4685,82 € 0,5 Reduzierte Terminsgebühr 3105 VV -Obergrenze § 15 III RVG 1,2 aus Wert 14.371,64 berücksichtigt- Gegenstands...
- 13.12.2012, 15:55
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Re: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
bedeutet das auch, dass bei einem [u]notariellen[/u] Schuldanerkenntnis eine 1,2 Terminsgebühr anfällt
- 13.12.2012, 15:32
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung der Terminsgebühr
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Re: Anrechnung der Terminsgebühr
für den Hinweis!!!
- 13.12.2012, 12:31
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung der Terminsgebühr
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- 13.12.2012, 12:30
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung der Terminsgebühr
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- 13.12.2012, 12:08
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung der Terminsgebühr
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Re: Anrechnung der Terminsgebühr
Die Klage war über 4.685,82 €. Dann erfolgte eine Teilrücknahme. 748,21 und danach eine Widerklage über einen anderen Streitgegenstand von 5.000,00 € = 8937,31 .
- 13.12.2012, 11:59
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung der Terminsgebühr
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Anrechnung der Terminsgebühr
Hallo liebe Mitstreiter, habe wieder einmal ein Problem. Sachverhalt wie folgt: Außergerichtliches Anschreiben, Klageeinreichung, Erlass eines Versäumnisurteils, Verhandlungstermin, Zweites Versäumnisurteil. Würde wie folgt abrechnen: Gegenstandswert: 4.685,82 € 1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr...
- 22.11.2012, 17:09
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Vergleichsgebühr nach Zwangsvollstreckungsabwehr
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Re: Vergleichsgebühr nach Zwangsvollstreckungsabwehr
ist die Ratenzahlungsvereinbarung denn im Rahmen der ZV geschlossen worden? Die Zwangsvollstreckung wurde aufgrund des erneuten Ratenzahlungsangebotes eingestellt. Ich kann doch nicht für den gerichtlichen Vergleich eine Einigungsgebühr berechnen und für die nachfolgende außergerichtliche Einigung? ...