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- 24.05.2016, 21:54
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
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Re: RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
Ich stelle mir die Frage, ob die RSV nicht 1,3 + 1,2 erstatten muss. Ich meine, das einmal in einem Kommentar gelesen zu haben, finde es nun aber nicht mehr.
- 24.05.2016, 16:28
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
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- Zugriffe: 1641
Re: RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
Genau das ist mein Problem. Das RVG sieht ja vor, dass jeder Auftraggeber für die Gebuehren haftet, die entstanden sind, wenn er alleine gewesen wäre. Eine Abrechnung mit 1/5 an jeden kann man zwar machen, ist m.E. Aber falsch. Mir geht es aber darum, was die RSV erstatten muss. Deckungszusage bezie...
- 24.05.2016, 14:57
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
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Re: RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
Oh, sorry. Hab ich ergaenzt.
- 23.05.2016, 22:01
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
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RSV, mehrere Auftraggeber, nur einer versichert
Hallo zusammen, leider bin ich über die Suche nicht fündig geworden. Ich weiß, es gibt hierzu Kommentarmeinung und Rechtsprechung, finde sie leider nicht. Kostendeckungszusage der RSV eines Mandanten liegt vor. Insgesamt waren jedoch fünf Auftraggeber beteiligt. Muss die RSV nur 1/5 der insgesamt en...
- 23.03.2012, 16:52
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: RSV trägt 50% wegen weiterem Mandanten? EILT
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Re: RSV trägt 50% wegen weiterem Mandanten? EILT
Ich würde eher mal den Versicherungsvertreter von der Mandantin bitten, den Vertrag durchzuprüfen. In vielen Fällen ist nämlich der Ehegatte mitversichert und die RSV vertritt hier eine ganz falsche Meinung ...
- 15.03.2012, 21:01
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Bewerbung ggf. Korrektur
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Re: Bewerbung ggf. Korrektur
Ich finde, es klingt sehr gut.
Ausbessern würde ich noch den Rechtschreibfehler im 1. Satz (Ihr Unternehmen) und im 3. Satz "für Ihr Unternehmen" weglassen, dann liest es sich leichter.
Ausbessern würde ich noch den Rechtschreibfehler im 1. Satz (Ihr Unternehmen) und im 3. Satz "für Ihr Unternehmen" weglassen, dann liest es sich leichter.
- 12.03.2012, 16:50
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: ZV in Luxemburg
- Antworten: 4
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Re: ZV in Luxemburg
Mandanten vorschlagen, dass man sich um einen Anwalt vor Ort umsieht? Oder wollt ihr unbedingt vollstrecken?
- 12.03.2012, 16:41
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
- Antworten: 6
- Zugriffe: 2300
Re: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
Hm, aktuelle Rechtsprechung hab ich leider nicht zur Hand. Allerdings gibts ja bei Verkehrsunfällen die sog. "Schadensminderungspflicht". Mir ist aus der Praxis bekannt, dass der Mandant bei einer solchen Situation einen Kredit aufnehmen müsste. Unter Umständen sind die Zinsen udn Bearbeit...
- 12.03.2012, 16:37
- Forum: Allgemeine Fragen zur Weiterbildung
- Thema: Prüfungsfragen Berlin
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2997
Re: Prüfungsfragen Berlin
Soweit mir bekannt ist, werden grundsätzlich keine alten Prüfungsaufgaben von der Kammer ausgehändigt. Einige Zusammenfassungen finden sich im RFW-Forum.
- 12.03.2012, 16:35
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Titel Thailand
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3046
Re: Titel Thailand
Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob das so einfach geht. Meiner Meinung nach müsste auf jeden Fall eine Übersetzung stattfinden ...