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von Lola
13.07.2009, 18:01
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Widerklage RAGebühr
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Weil ich das unfair finde ;-)

Also mein Vorschlag wäre:

Gebühren des RA von B:

1,3 Verfahrensgebühr
- 0,65 Geschäftsgebühr
1,2 Terminsgebühr
Auslagen und MwSt.

aus einem Streitwert von 500,- €
von Lola
13.07.2009, 17:54
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Widerklage RAGebühr
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Widerklage RAGebühr

Hallo zusammen, könnt ihr mir Eure Meinung kundtun, um welche Art von Streit es sich hier im Hinblick auf den Gebührenstreitwert zur Berechnung der RA-Kosten bei einer Widerklage handelt? B und K schließen Kaufvertrag über 1.500,-. A zahlt die erste der drei vereinbarten Raten iHv 500,- und ficht de...
von Lola
07.01.2009, 16:18
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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OK!

Vielen lieben Dank allen, vor allem Euch beiden, Gelini und gkutes! Ihr habt mir wirklich sehr, sehr geholfen!!

:thx :dankeschoen

:applaus
von Lola
07.01.2009, 16:14
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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:ichmussweg




:-------)

Danke sehr für Deine Hilfe!!!

Jetzt aber noch ein ALLERLETZTE Frage:

Der nicht anhängige Anspruch, der in den Vergleich mit einbezogen wurde. Kann ich dessen Streitwert selber schätzen oder MUSS ich das Gericht um Festsetzung auch dieses Streitwertes bitten?

Lola
von Lola
07.01.2009, 16:03
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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OK, hier besteht über die normale GG keine Rechnung. Deshalb setze ich der Gegenseite nur die 1,5 Schlichtungsgebühren in Rechnung. Kann ich denn nachträglich unserem Mandanten eigentlich noch die normale GG verrechnet mit der Erstberatungsgebühr in Rechnung setzen? Ich denke mal nicht, sonst würde ...
von Lola
07.01.2009, 15:54
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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Damit meinte ich, dass ich die normale 1,3 er GG nicht anrechne und 1,5 Schlichtungsgebühr beim Gegner abrechne ?

Lola
von Lola
07.01.2009, 15:54
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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Nein, im vergleich steht: Gegner übernimmt die Kosten für das Schlichtungsverfahren. Ändert das Deine Rechnung insofern, als das ich die Geschäftsgebühr unberücksichtigt lasse?
von Lola
07.01.2009, 15:42
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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Gelini,

und dann mache ich außergerichtlich die volle 1,5 Gebühr Schlichtungsverfahren geltend ?


Oder muss ich darauf nocheinmal die entstandenen Geschäftgebühr abzüglich der in der tat bereits abgerechneten Erstberatungsgebühr anrechnen?
von Lola
07.01.2009, 15:29
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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Moment mal: Wenn ich die Kosten des Schlichtungsverfahrens im Vergleich habe, habe ich sie doch schon tituliert! Dann schreibe ich den Gegner aussergerichtlich an, er möge bitte die 1,5 er Gebühr für das Schlichtungsverfahren überweisen. Der Antrag im KFB bleibt dann wie oben bestehen! Sieht das auc...
von Lola
07.01.2009, 15:26
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe bei Kostenfestsetzungsantrag
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Demnach käme ich zu folgendem Ergebnis: in den KFB: 3100 VG 1,3 - 0,75 (Anrechnung Gebühr 2303 auf 3100) + 3104 TG 1,2 + 1003 EG 1,0 + 1000 EG 1,5 (aus SW des nicht anh. Anspruch) + 3101 VG 0,8 ( " ) Dann bleibt noch die Frage, was mit dem Rest geschieht: Erstberatungsgebühr (190,- netto) werde...