müsstest du nun gucken ob er nach §52 ZPO damit prozessunfähig wäre
damit wäre dann ein gesetzlicher Vertreter ausfindig zu machen oder zu bestellen (Betreuer)
der müsste dann für ihn die eV-Angaben machen
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- 12.04.2012, 12:45
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Re: Haftbefehl für e.V. erteilt, und nun?
Manchmal hilft es auch, wenn man den farbig kopiert und an den Schuldner schickt zur Kenntnisnahme :twisted:
- 12.04.2012, 12:24
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Re: Hilfe!KFA-Antrag muss heute raus, brauche Hilfe bei Rech
also meines Erachtens wurden Sachen außerhalb der terminierten Verhandelt und da kriegst auf jeden Fall ne Gebühr für den GW 1600 Protokollierung einer Einigung und Einigungsgebühr über 8500