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- 14.02.2012, 13:35
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Fo-Anmeldung
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Re: Fo-Anmeldung
Nimm einfach alle Forderungen, welche bis zum Tag der Eröffnung (also Zinsen bis einen Tag vor Eröffnung) entstanden sind, mit rein und mache uns eine schöne Aufstellung davon. Du kannst einen Vordruck benutzen, musst Du aber nicht.
- 14.02.2012, 11:45
- Forum: Insolvenz
- Thema: Insolvenzanfechtung
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Re: Insolvenzanfechtung
Bitte melde den restlichen Teil an, denn der Insolvenzverwalter darf es "von Amts wegen" nicht tun.
- 09.02.2012, 15:45
- Forum: Insolvenz
- Thema: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
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Re: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
Sämtliches Vermögen des Schuldners ist zu Geld zu machen. So gut es eben geht. Der Schuldner muss verkaufen, der Miteigentümer kann dazu nicht gezwungen werden. Dann kommt es aber vielleicht zur Teilungsversteigerung. Ich kann Dir wirklich nicht mehr sagen, denn das weiß nur der Verwalter.
- 09.02.2012, 13:39
- Forum: Insolvenz
- Thema: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
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Re: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
Wie will der Inso-Verwalter denn das Haus verkaufen? Inso-Schuldner ist nur zur Hälfte Eigentümer. Ich gehe davon aus, dass der Verwalter den dem Schuldner gehörenden Grundbesitz, hier den 1/2-Anteil, freigeben wird. Bei dieser Annahme bin ich davon ausgegangen, dass erhebliche Belastungen bestehen...
- 09.02.2012, 12:44
- Forum: Insolvenz
- Thema: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
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Re: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
Naja bei Grundstücken ist das so eine Sache, Deine Hypothek musst Du trotz Inso-Verfahren durch Zwangsversteigerung verwerten. Oder aber der Insolvenzverwalter, dem Deine Hypothek schon aus dem Grundbuchauszug bekannt sein dürfte, bietet an, dass Grundstück zu verkaufen und dann den überwiegenden Te...
- 09.02.2012, 12:11
- Forum: Insolvenz
- Thema: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
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Re: Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen
Haus ist Insolvenzmasse und ihr könnt Euch bevorrechtigt aus der Hypothek befriedigen (§ 49 InsO). Voraussetzung ist, dass die Hypothek früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag eingetragen wurde.
- 08.02.2012, 13:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nun?
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Re: Rechtsform des Drittschuldners hat sich geändert. Und Nu
Folgen richten sich meines Erachtens nach dem UmwG, um Genaues zu sagen, ist der Sachverhalt aber zu dünn
- 06.02.2012, 20:47
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vorläufiges Zahlungsverbot trotz "vorläufiger" Insolvenz
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Re: Vorläufiges Zahlungsverbot trotz "vorläufiger" Insolvenz
und dann wird die Pfändung nachher vom IV angefochten und das evtl. gepfände Geld zurückgefordert .... Nu - dann stehender Mandant aber nicht viel schlechter da, als wenn er es gar nicht erst versucht hat. Die Chance, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, besteht bei juristischen Persone...
- 06.02.2012, 14:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vorläufiges Zahlungsverbot trotz "vorläufiger" Insolvenz
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Re: Vorläufiges Zahlungsverbot trotz "vorläufiger" Insolvenz
Es kann zwar sein, dass das Gericht das nicht veröffentlicht hat, das Risiko besteht immer. Aber wenn so ist, dann versuch es doch mal.
- 06.02.2012, 14:04
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vorläufiges Zahlungsverbot trotz "vorläufiger" Insolvenz
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Re: Vorläufiges Zahlungsverbot trotz "vorläufiger" Insolvenz
Macht es Sinn, jetzt noch eine Kontopfändung zu veranlassen? Wohl kaum, zunächst solltest Du aber mal schauen, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt worden. Müßte in dem Beschluss drin stehen. Unsere Forderung ist vor dem 31.01.2012 entstanden. Spielt keine Rolle. Es könnte doch auch sein, das...