OK, vielen Dank.
Dann hatte ich wohl bisher einfach nur Glück oder unwissende Drittschuldner
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- 28.10.2019, 12:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Lohnpfändung: Wer muss unterhaltsberechtigte Personen prüfen?
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- 28.10.2019, 11:41
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Lohnpfändung: Wer muss unterhaltsberechtigte Personen prüfen?
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Re: Lohnpfändung: Wer muss unterhaltsberechtigte Personen prüfen?
Hab mich noch mal versucht schlau zu lesen, scheint doch so richtig zu sein. Wenn ich nicht möchte, dass er Ehegatte berücksichtigt wird, muss ich einen entsprechenden Antrag stellen bzw. meine Häkchen gleich im Pfüb setzen, aber wenn ich keine Angaben zu Art und Höhe habe? Brauche ich diese Angaben...
- 28.10.2019, 11:02
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- Thema: Lohnpfändung: Wer muss unterhaltsberechtigte Personen prüfen?
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Lohnpfändung: Wer muss unterhaltsberechtigte Personen prüfen?
Ich habe eine Lohnpfändung veranlasst. Die Schuldnerin hat keine Kinder. Der Arbeitgeber teilte nun mit, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt. Die Schuldnerin verdient Netto über 1.500 €. Nun wurde mir vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass es einen Ehemann gibt, der zu berücksichtigen ist. Obwohl nich...
- 27.07.2017, 15:42
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- Thema: Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich
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Re: Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich
Ok, ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass das Verfahren abgeschlossen ist und ich jetzt weitere Ansprüche durch erneute Klageeinreichung geltend machen muss.
- 27.07.2017, 15:15
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich
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Nach Teil-Anerkenntnisurteil Klagerweiterung möglich
Kann ich nach einem Teilanerkenntnisurteil noch eine Klagerweiterung machen?
Ich habe sämtliche Kommentare durch, finde aber nichts passenden dazu ...
Mein Bauchgefühl sagt mit es geht nicht
Ich habe sämtliche Kommentare durch, finde aber nichts passenden dazu ...
Mein Bauchgefühl sagt mit es geht nicht
- 27.07.2017, 15:06
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Erweiterung eines Zwangsvollstreckungsauftrages?
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Re: Erweiterung eines Zwangsvollstreckungsauftrages?
Ich habe es mal so gemacht, dass ich den neuen Titel sowie ein akutelles Forderungskonto (also über alle Titel) zum GV geschickt habe, ging problemlos.
Aber generall müsstest du eigentlich einen neuen ZV-Auftrag machen ....
Stimmt dich doch mal mit dem Gerichtsvollzieher ab
Aber generall müsstest du eigentlich einen neuen ZV-Auftrag machen ....
Stimmt dich doch mal mit dem Gerichtsvollzieher ab
- 24.05.2017, 17:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: PfÜB Unterhalt - dynamisierter Unterhalt
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Re: PfÜB Unterhalt - dynamisierter Unterhalt
Wenn sich deine Beträge aufgrund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle ändern, kannst du das zugegebener Zeit immer noch dem Drittschuldner mitteilen, und ihn auffordern seine Zahlungen entsprechend anzupassen.
Also: alles nach aktuellem Stand ausfüllen
Also: alles nach aktuellem Stand ausfüllen
- 24.05.2017, 17:15
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: Mitarbeiterkarte oder Software-Zertifikat
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Re: Mitarbeiterkarte oder Software-Zertifikat
Also bnotk.de schreibt: "Die Unterschiede zwischen den beiden Varianten sind das Sicherheitsniveau und die notwendige Ausstattung. Für eine beA-Karte Mitarbeiter ist ein Chipkartenleser notwendig, um die Chipkarte auslesen zu können. Dadurch ist das Sicherheitsniveau bei einer beA-Karte Mitarbe...
- 24.05.2017, 17:06
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: PfÜB zwei Schuldner
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Re: PfÜB zwei Schuldner
Ja, ich mache es so
- 24.05.2017, 16:55
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Beitritt zum Verfahren -Erhöhungsgebühr ?
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Re: Beitritt zum Verfahren -Erhöhungsgebühr ?
Es wurde nur die eine Partei A verklagt, die Partei für die der Beitritt im Termin erfoglt ist, wurde nicht verklagt, daher ja nur der Beitritt für Partei B für den Vergleichsabschluss.