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von Lotta_089
02.09.2011, 11:35
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Ich habe es jetzt ausgerechnet und komme auf einen Wert in Höhe von 871,67 €. Nur jetzt stoße ich auf was anderes und zwar § 33 RVG Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren. Weil in dem neuen Beschluss den ich jetzt bekommen habe ja das erste mal von dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigke...
von Lotta_089
02.09.2011, 10:38
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Da hab ich gedacht die haben sich um 40,00 € verrechnet :D
von Lotta_089
02.09.2011, 10:28
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Jetzt hab ich gedacht ich hab nen Durchbruch :( aber ja hast Recht, du hattest mir da ja schon was zu geschrieben hab mir auch den Beschluss durchgelesen. Aber die werden so auf den Gegenstandswert gekommen sein, weil die 5040-500 ergeben den Wert in Höhe von 4540
von Lotta_089
02.09.2011, 10:14
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Ich habs :idea: Und zwar hab ich einen Kommentar vor mir liegen und in diesem steht: Gegenstandswert ist dabei die Differenz der Gebühren, die sich aus dem vom Gericht festgesetzten und dem vom Anwalt angestrebten Gebührenstreitwert ergibt.. Das heißt festgesetzt war 5040,00 € Beschwerde über 500,00...
von Lotta_089
02.09.2011, 10:10
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Ja ich hab bereits da angerufen.. aber ich hab das Gefühl sie wusste selber nicht bescheid :roll: Wir haben nicht speziell für das Beschwerdeverfahren beantragt, aber alles andere wäre doch bescheuert, da der Streitwert für das selbständige Beweisverfahren ja festgesetzt wurde. Außerdem hat die mir ...
von Lotta_089
02.09.2011, 09:55
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: nach Ausbleiben der Raten neuer ZV Auftrag
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Re: nach Ausbleiben der Raten neuer ZV Auftrag

Meistens ist es so, dass der Gerichtsvollzieher die Unterlagen zurück schickt und die Raten über die Gläubigervertreter selber laufen lässt, da er dann den ganzen Papierkram nicht hat. Er weist jedoch meistens darauf hin, dass falls Zahlungen ausbleiben würden, die Unterlagen wieder zurück geschickt...
von Lotta_089
02.09.2011, 09:45
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Also verstehe ich das wirklich richtig, dass der zweite Beschluss nur für die Beschwerde ist ??
von Lotta_089
02.09.2011, 09:34
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Gut, manchmal versteht man die Streitwertfestsetzung des Gerichts nicht.. aber das hilft mir auch nicht weiter, wenn ich nicht weiß wie genau ich jetzt abrechnen muss :(
von Lotta_089
01.09.2011, 10:45
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Re: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigk

Aber wieso ist der Streitwert der Beschwerde höher als der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens? Der Beschluss des Beschwerdeverfahrens ist aber erst nach dem 04.04. ergangen, das ist aber nicht relevant oder? Weil die Beschwerde ja vorhereingereicht wurde oder? Aber das das selbstständig...
von Lotta_089
01.09.2011, 09:57
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit
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Streitwert anders als Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit

Hallo, ich sitze hier vor einer Sache und werde einfach nicht schlau draus. Und zwar haben wir hier ein selbständiges Beweisverfahren, welches abgeschlossen wurde, der Wert des STreitgegenstandes wurde festgesetzt auf 5.040,00 €. Hiergegen haben wir Beschwerde eingelegt, den Wert des STreitgegenstan...