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von finnchik
21.05.2012, 20:49
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt
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Re: Schuldner hat Grundstück...Ort unbekannt

Es ist genauso, wenn man einen Schuldner hat, der mehrere Wohnorte hat. Da muss man auch die Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis aller in Betracht kommender Amtsgerichte anschreiben. :)
von finnchik
21.05.2012, 20:38
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Schuldner bei ARGE anschwärzen?
Antworten: 5
Zugriffe: 1582

Re: Schuldner bei ARGE anschwärzen?

Wie schon "RAService" gesagt hat, die Akte aufs Eis legen, dann nochmal in zwei Jahren versuchen. Aus drei Jahren für die Abgabe der e. V. sind ja seit Anfang dieses Jahres zwei geworden. Vielleicht findet der Schulder in ein Paar Jahren Arbeit und zahlt seine Schulden ab (hoffentlich!).
von finnchik
21.05.2012, 20:25
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Formulierungshilfe
Antworten: 3
Zugriffe: 1644

Re: Formulierungshilfe

Die handschrifliche Berichtigung geht ja gar nicht. Alles muss richtig sein, auch die vollstreckbare Ausfertigung. Es ist ja nicht viel gefragt, dass ein paar Seiten korrigiert ausgedruckt werden.
Manche Richter reagieren nicht so gut auf "Bitten" - gleich einen Antrag stellen. :D