Zwei Sachen gemeinsam verhandelt, wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Henrietta_C
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#1

20.05.2009, 10:58

Liebe Mitstreiter,
wie rechne ich folgenden Fall richtig ab:
Zwei Anspruchsgegner bei identischem Lebenssachverhalt. Keine Gesamtschuldner, aber miteinander verbundene Unternehmen. Zwei Mahnbescheide gemacht über 6000 bei A und 9000 bei B. Nach jeweiligem Widerspruch jeweils ins streitige Verfahren übergeleitet. Gericht legt die streitigen Verfahren, weil alles identisch ist, zusammen. Alles wird nun zusammen verhandelt. Am Ende steht ein Vergleich, bei dem sich A und B, nunmehr gesamtschuldnerisch, zur Zahlung einer Vergleichssumme verpflichten.

Ich würde hier beide Verfahren nach ihren jeweiligen GW komplett getrennt abrechnen, also jeweils ganz normal
1,3 3100 VV (1,0 3305 VV jeweils angerechnet und damit weggefallen)
1,2 3104 VV
1,0 1003 VV
7002 VV
7008 VV

Oder muß ich, weil das ganze zusammen verhandelt und verglichen wurde, die 3104 und die 1003 nur einmal abrechnen nach einem GW 15000, obwohl es sich um verschiedene, nicht gesamtschuldnerisch haftende Gegner gehandelt hat. Wäre ja irgendwie schade drum.
nicole73
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#2

20.05.2009, 12:13

Das ist sehr kompliziert zu erklären, ich weiß ghar nicht, wo ich anfangen soll.

Du rechnest das eine Verfahren wie folgt:

1,3 VG aus 6.000,00
0,8 VG aus 9.000,00
Abgleich nach 15 III
1,2 TG aus 15.000,00
1,0 EG aus 6.000,00
1,5 EG aus 9.000,00
Abgleich nach 15 III
Auslagen
MWST.

und das andere Verfahren

1,3 VG aus EUR 9.000,00
./. 1,3 VG aus erstem Verfahren
1,2 TG aus EUR 9.000,00
./. 1,2 TG aus erstem Verfahren
1,0 EG aus EUR 9.000,00
./. EG aus erstem Verfahren
Auslagen
Mehrwertsteuer

Ich sagte ja, es ist kompliziert!
CheerSassi
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#3

20.05.2009, 12:30

ähm, der abgleich nach § 15 III ist aber nur bei nicht rechtshängigen anspüchen. und das GW-9.000-Verfahren ist anhängig.

meiner meinung nach, kannst du des nicht so abrechnen
Grüßle Sassi

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Micsi11
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#4

20.05.2009, 18:47

Also, nach Lektüre würde ich sagen:

1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 6.000,00
1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 9.000,00
(beide Verfahrensgebühren sind ja vor Verbindung entstanden und laut <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> bleiben einmal entstandene Gebühren bestehen.)

Nachdem dann jedoch verbunden wurde, würde ich sagen, dass du dann die Werte addieren musst, also bei Terminsgebühr und Einigungsgebühr). Der Aufsatz im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> ist da nicht grad leicht verständlich, aber so würde ich das sehen.
Henrietta_C
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#5

22.05.2009, 11:34

Wir haben den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> leider nicht. Steht da denn tatsächlich drin, dass man bei zwei unterschiedlichen Gegnern, die nicht gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen werden, trotzdem bei einer gemeinsamen Verhandlung die Termins- und ggf. Einigungsgebühr nur einmal nach den addierten Werten abrechnen kann? Das will mir irgenwie nicht so recht einleuchten, weil das wegen der verschiedenen Gegner doch nach wie vor zwei verschiedene Angelegenheiten sein müßten, auch wenn das Gericht meint, dass sie wegen des identischen Sachverhalts in einem Aufwasch verhandelt werden können. Es wäre für mich schon wichtig, das definitiv zu wissen, denn leider (oder zum Glück :) ) waren die von mir in der Ausgangsfrage angegebenen GWe nur beispielhaft und haben in Wirklichkeit mehr Stellen vor dem Komma....
jenniver
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#6

22.05.2009, 11:44

:zustimm Micsi11 So würde ich das auch sehen.

Die Gegner haben sich ja schlussendlich auch gesamtschuldnerisch zur Zahlung durch Vergleich verpflichtet, also müssen beide Sachen ja was miteinander zu tun haben. Von daher geht es nur so, wie Micsi11 geschrieben hat.
Henrietta_C
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#7

22.05.2009, 13:01

Ich habe jetzt auch nochmal im Netz recherchiert und bin jetzt überzeugt, dass Ihr vollkommen richtig liegt! Das ergibt sich auch aus folgendem link:
http://books.google.de/books?id=GwgZTKf ... 7#PPA65,M1
Nun denn, dann schmeiß ich die GWe eben zusammen...
Nine
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#8

23.09.2009, 12:13

Ich setze meine Frage gleich mal hier hinter, da ich eigentlich nur noch gerne Eure Bestätigung haben würde.

Es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir fertigten in einer Arbeitsrechtssache fünf verschiedene Klagen. Ging um Kündigungsschutz, Gehaltszahlungen etc. In dem Termin wurden die Verfahren dann verbunden, am Ende wurde sich verglichen. In allen fünf Verfahren waren wir auch vorgerichtlich tätig. Das Gericht schickte uns schon eine Werteberechnung über ca. 30.000,00 gesamt, aufgeschlüsselt in die einzelnen Werte der jeweils getrennten Verfahren (also nehmen wir jetzt mal eben der einfachheit halber für alle jeweils 6.000 Euro). Dann kann ich doch wie folgt abrechnen:

Entweder:
1,3 GG
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG, Wert für alle 30.000,00 €

oder:

JEWEILS für alle fünf Verfahren
1,3 GG
1,3 VG, Wert jeweils 6.000 Euro

und dann einmalig noch zu fünf mal dem obigen
1,2 TG
1,0 EG nach Wert 30.000 Euro?

Und dann kann ich wählen, je nach dem, welche Variante "besser" für uns ist?
Bin verwirrt...
Nine
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#9

23.09.2009, 12:38

Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß es KEINE Termine vorher gab. Nur den einen und dann gleich *zack* verbunden. Sonst wäre mir das gem. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> auch klar. Den Kommentar haben wir nämlich auch. Aber mit nur einem einzigen Termin????
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sunshine24
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#10

23.09.2009, 19:51

Im RVG habe ich jetzt ein Beispiel gefunden. Da ist der Ausgangsfall, dass 2 Verfahren anhängig sind. Im Rechtsstreit A wird Termin bestimmt und mündliche Verhandlung findet statt. IM Termin werden dann Rechtsstreit A und B verbunden. Im Rechtsstreit B fand vor Verbindung kein Termin statt.

Lösung:

Vor Verbindung sind entstanden:

Rechtsstreit A:

1,3 VG
1,2 TG
Tele + USt

Rechtsstreit B:

1,3 VG
Tele + USt

Nach Verbindung sind entstanden:

1,3 VG
1,2 TG
Tele + USt

--> alles aus dem addierten Streitwert


Das mit dem Auswählen ist richtig. Das kannst du allerdings für jede Gebühr, die sowohl vor als auch nach Verbindung angefallen ist, einzeln machen.

Allerdings weist Enders auf Folgendes noch hin:

"Bei Verbindung von zwei oder mehreren Zivilprozessen können noch weitere gebührenrechtliche Varianten eintreten. Diese können im Rahmen dieses Werkes nicht vollständig dargestellt werden. Es darf an dieser Stelle auf einschlägige Fachliteratur hingewiesen werden --> <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, VV 3100 Rdnr. 78-90"
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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