ZV-Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

31.08.2006, 14:33

Hi Leute!

Ich hab gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet und zwar eine 0,3 Gebühr für die Vollstreckungsandrohung und dann noch eine 0,3 für den Vollstreckungsauftrag.

Jetzt schreibt uns die Rechtsschutzversicherung:

"Die Vollstreckungsandrohung bildet mit der Vollstreckungsmaßnahme eine Angelegenheit. "

Stimmt das denn wirklich?!

Heidi
Andreas

#2

31.08.2006, 14:45

Hallo,

kurz und knapp:

Jawoll. Du kannst, wenn du nach einer Androhung vollstreckt, keine separate Gebühr für den folgenden Vollstreckungsauftrag geltend machen.
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Pepsi
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#4

31.08.2006, 19:27

:zustimm
immi.love

#5

08.10.2011, 12:31

zitiert: "Die Vollstreckungsandrohung bildet mit der Vollstreckungsmaßnahme eine Angelegenheit. "

Wenn die Vollstreckungsandrohung (VA) und der anschließende ZV-Auftrag eine Angelegenheit ist, bedeutet das doch nicht, dass ich nur einmal Auslagen + Ust berechnen kann für beide Gebühren?

Folgendes Bespiel mit RE an Mandant:

1. Vollstreckungsandrohung (VA) an Schuldner

RE Nr. 1 an Mandant:

Betreff: VA

0,3 VG
Auslagen
Ust

2. anschließender ZV-Auftrag mit e. V. Abgabe

RE-Nr. 2 an Mandant:

Betreff:
a) VA
b) ZV-Auftrag
c) e. V.

a) 0,3 VG für VA
Auslagen
Ust
b) 0,3 VG für ZV-Auftrag
abzüglich 0,3 VG für VA
Auslagen
Ust
c) 0,3 VG für e. V.
Auslagen
Ust
abzüglich bereit gezahlter Gebühren der Mandantin gem. RE Nr. 1 i. H. v.


Also mir ist unklar, ob ich für die VA eine 0,3 Gebühr + Auslagen + Ust berechne und für den ZV-Auftrag auch eine 0,3 Gebühr + Auslagen + Ust und dann die 0,3 Gebühr abziehe oder ob ich für den ZV-Auftrag nicht noch einmal Auslagen + Ust auf die 0,3 Gebühr berechne. Ich hoffe, ihr versteht mich, welches Problem ich gerade habe. Und für die Gebühr für die e. V. kann ich auch noch einmal Auslagen + Ust. berechnen, nicht wahr?

Der zitierte Satz ganz oben, bedeutet doch eigentlich nur, wenn das eine Angelegenheit ist, dann mache ich am Ende eine Schlussrechnung und liste noch einmal alle Gebühren auf? Dann ist ja die Gebühr für den ZV-Auftrag und die Gebühr für die e. V. Abgabe nicht eine Angelegenheit, weil ich dies ja theoretisch auch in 2 Rechnungen machen könnte, ohne die Gebühren für die 1. RE aufzulisten.

Ist jetzt doch ganz schön viel Text geworden, aber ich muss das jetzt mal verstehen, damit ich das abhaken kann.
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Pepsi
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#6

08.10.2011, 12:44

wenn du eine Rg für den VA gemacht hast, rechnest du ganz einfach den ZVA nicht nochmal ab, heißt der Mdt bekommt 1 (!) Rg über 0,3 + Auslagen + MwSt.
immi.love

#7

08.10.2011, 12:55

Super danke dir liebe Pepsi. Bin ich froh, dass das so ist:)

Das ist also wie das Pkh-Prüfungsverfahren und das anschließende Hauptverfahren. Wenn ich also rausgefunden habe, dass das eine Angelegenheit ist, dann bedeutet das, es entstehen für diese beiden Sachen nur einmal die Gebühren. Und nix mit zweimal Auslagen + Ust.

Das bedeutet aber wiederum, dass die VA Sache + ZV-Auftrag und die Abgabe e. V. zwei Angelegenheiten sind. D. h. ich berechne für die VA + ZV-Auftrag einmal Auslagen + Ust und für die e. V. Sache Auslagen + Ust. So ist es logisch, danke.

Ich muss also nicht einmal eine Rechnung machen an den Mandanten, wenn ich den ZV-Auftrag mache?
Und wenn ich das Pkh-Prüfungsverfahren abgerechnet habe und dann das Hauptsacheverfahren läuft, mache ich da noch mal eine Rechnung an den Mandanten? Oder ist das auch nicht nötig (wohl erst wenn eine TG oder EG Gebühr entsteht?)?
Jupp03/11

#8

08.10.2011, 12:58

Ich würde für die "VA" erst gar keine Rechnung machen, völliger Quatsch ist das. Ich würde Rechnung machen, wenn die tatsächliche ZV-Maßnahme -wie auch immer- eine Erledigung gefunden hat.
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#9

08.10.2011, 12:58

das hast du richtig verstanden

PKH Prüfung und anschl. str. Verfahren ist ja was anderes, die PKH-Prüf.geb. ist ja nur 1,0 und die anschließende VG 1,3
mein Chef möchte immer gleich die Geb. abrechnen, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt, wenn PKH nicht bewilligt wird, man kann natürlich auch warten bis PKH bew. wurde und dann gleich die 1,3 abrechnen
Jupp03/11

#10

08.10.2011, 13:04

Wobei sich dann die Frage stellt, woher der Mdt. das Geld nehmen soll. :kopfkratz
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