Ja, das ist mir schon klar, dass ich bei dem Beispiel jetzt nicht richtig angegeben habe, wie der Zahlungseingang auf die Forderung verrechnet wird, war ja auch nur ein Beispiel und das spielte jetzt keine Rolle. Mein Programm auf Arbeit macht das schon richtig:) Das ist auch eine andere Frage, da gibt es ja einen anderen Thread.Jupp03/11 hat geschrieben:Nach Angaben deines Berufs bist du ausgelernt und wenn das so ist, gehe ich davon aus, dass die Vorschriften des § 367 BGB bekannt sind.immi.love hat geschrieben:Genau und jetzt lesen wir den letzten Beitrag von Jupp03/11. Das meine ich auch damit. Dann ist es doch wieder ganz anders... Und schwupp diwupp bekomm ich auf Arbeit einen Satz heiße Ohren, weil ich es falsch gemacht habe:)
Und wenn ich es jetzt nach Stunden richtig verstanden habe, hat der Schuldner nach der Vollstreckungsandrohung gezahlt. Und wenn ich die Userin Pepples richtig verstanden habe, kann nach dem vollen Wert abgerechnet werden.
Wenn dem so ist, dann ist nach den Vorschriften des § 367 BGB, wonach eine Teilzahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet wird, dein "Forderungskonto" falsch, aber, wie gesagt, zugunsten des Schuldners.
ZV-Abrechnung
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Und welches ist das? Und wenn ihr eins habt, versteh ich eigentlich Dein Problem erst recht nicht. Wenn das Foko richtig "gefüttert" wird und das Programm auf dieser Grundlage auch die ZV-Maßnahmen erstellt, werden automatisch die richtigen Beträge in die Maßnahmen geschrieben. Klar sollte man verstehen warum, aber das ist dir hier jetzt ja schon mehrfach erklärt worden.Mein Programm auf Arbeit macht das schon richtig
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Ich habe dir eine PN geschrieben JSanny.
@Pepples: Wir haben kein tolles Programm auf Arbeit. In unserem Programm funktioniert das mit der ZV-Maßnahme nicht, wir müssen alles im Word selbst eintragen. Forderungskonto erstellen geht, aber dieses wird nicht in dem ZV-Auftrag automatisch übernommen.
@Pepples: Wir haben kein tolles Programm auf Arbeit. In unserem Programm funktioniert das mit der ZV-Maßnahme nicht, wir müssen alles im Word selbst eintragen. Forderungskonto erstellen geht, aber dieses wird nicht in dem ZV-Auftrag automatisch übernommen.
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Daraus kann ich leider immer noch nicht schließen, welches Programm ihr habt. Möglicherweise ist da auch ne Einstellungssache und andere User könnten Dir dann helfen, das richtig zu konfigurieren.
Solche Fragen haben schon nen tieferen Sinn und sind keine Schikane.
Ok, ein letztes Mal an Deinem Beispiel, die ordnungsgemäße Verrechnung im Foko setze ich jetzt mal einfach voraus:
Solche Fragen haben schon nen tieferen Sinn und sind keine Schikane.
Ok, ein letztes Mal an Deinem Beispiel, die ordnungsgemäße Verrechnung im Foko setze ich jetzt mal einfach voraus:
Die Gebühr für die VA aus 5.000,00 ist bereits im Foko enthalten, für den ZVA fällt keine neue Gebühr ab.immi.love hat geschrieben:
wie schreiben unsere Forderung hin, also:
HF 5.000 EUR
Zinsen ... EUR
abzüglich Zahlung ... EUR
= X EUR
Und dann schreiben wir hin:
an Gebühren werden gefordert:
0,3 VG aus X EUR für e. V. aus maximal 1.500
Auslagen
Ust
Vom Schuldner wird gefordert ... EUR (dann rechnen wir alles zusammen)
Und da ist meine Frage, wie das in dem Fall auszusehen hat.
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das hab ich vor 3 Seitens schon gesagtDie Gebühr für die VA aus 5.000,00 ist bereits im Foko enthalten, für den ZVA fällt keine neue Gebühr ab.
vielleicht solltest du mal ein RVG / ZV Seminar besuchen?! die gibts auch als "Kombi" vom Engler oder so. Das brauchst du jetzt nich falsch verstehen, jeder sollte regelmäßig Seminare besuchen und du solltest m.E. ein Anfängerseminar buchen!