ZV-Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
immi.love

#41

08.10.2011, 19:36

Ich bin der Frage ausgewichen, weil ich es nicht in Ordnung finde, so was zu fragen. Damit kränkt man manche Leute. Ich bin nicht die cleverste und wenn man dann noch darauf rum hackt, ist das mist. Ich bin hier im Forum um was zu lernen und wenn ich fünf Mal nachfragen möchte, weil ich es nicht richtig kapiert habe, dann mache ich das. Ist mir egal, was andere dann von mir halten.

Ich bin jetzt auch nicht eingeschnapt, keine Angst:) Ich wollte nur erklären, warum ich die Frage nicht beantworte:) Alles Bestens:)
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Soenny
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#42

08.10.2011, 19:38

Wenn sie die EV-Gebühr aus der ursprünglichen Hauptforderung nimmt, ist das gut für den Schuldner? :nachdenk

Oder welchen Wert setzt du für die EV-Gebühr an immi.love?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

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immi.love

#43

08.10.2011, 19:39

Genau und jetzt lesen wir den letzten Beitrag von Jupp03/11. Das meine ich auch damit. Dann ist es doch wieder ganz anders... Und schwupp diwupp bekomm ich auf Arbeit einen Satz heiße Ohren, weil ich es falsch gemacht habe:)
immi.love

#44

08.10.2011, 19:42

JSanny hat geschrieben:Wenn sie die EV-Gebühr aus der ursprünglichen Hauptforderung nimmt, ist das gut für den Schuldner? :nachdenk

Oder welchen Wert setzt du für die EV-Gebühr an immi.love?
In dem Fall hätte ich die 0,3 VG für EV aus 1.500 EUR genommen. Wenn man mal den Höchstwert 1.500 EUR nicht beachtet, dann hätte ich ihn aus dem GSW 5.000 EUR genommen, wie bei der ZV-Gebühr. Das ist dann wohl falsch. Die Gebühr für die EV berechne ich dann wohl aus dem GSW-Betrag, der im ZV-Auftrag noch gefordert wird, also aus 2.000 EUR?
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Soenny
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#45

08.10.2011, 19:43

Nein, nicht aus 2000 €, die 1500 € Höchstwert sind schon richtig ;)
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Jupp03/11

#46

08.10.2011, 19:44

immi.love hat geschrieben:Genau und jetzt lesen wir den letzten Beitrag von Jupp03/11. Das meine ich auch damit. Dann ist es doch wieder ganz anders... Und schwupp diwupp bekomm ich auf Arbeit einen Satz heiße Ohren, weil ich es falsch gemacht habe:)
Nach Angaben deines Berufs bist du ausgelernt und wenn das so ist, gehe ich davon aus, dass die Vorschriften des § 367 BGB bekannt sind.
Und wenn ich es jetzt nach Stunden richtig verstanden habe, hat der Schuldner nach der Vollstreckungsandrohung gezahlt. Und wenn ich die Userin Pepples richtig verstanden habe, kann nach dem vollen Wert abgerechnet werden.
Wenn dem so ist, dann ist nach den Vorschriften des § 367 BGB, wonach eine Teilzahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet wird, dein "Forderungskonto" falsch, aber, wie gesagt, zugunsten des Schuldners.
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#47

08.10.2011, 19:45

Okay.

Zweierlei:

Zum einen hätte man sicherlich mehr Verständnis und Geduld, wenn man wüsste, dass man es mit einer Berufsanfängerin zu tun hat. Gut, wenn man seinen eigenen IQ runtermacht, ist das auch eine Ansage. :wink:

Zum anderen: Deine Fragen in diesem Thread erinnern mich an jemanden, den ich in der Ausbildungszeit kannte. Der Dozent erklärte etwas, und der Mitstudent fragte: "Angenommen, es wäre aber so ...". Dabei hat er manchmal sehr abstruse Beispiele gemacht, und rückblickend weiß ich, dass man sich selbst damit nicht weiterhilft. Besser ist es, man versucht erst mal, den einfachen Fall, den der Dozent erklärt hat, zu verstehen und zu verinnerlichen. Mit dem anderen, speziellen Problem, das im Moment nur Theorie ist, kann man sich DANN befassen, wenn es tatsächlich auftritt - das ist nämlich vielleicht nie der Fall. Auf Dich bezogen meine ich damit: Ich denke, es ist besser, Du fragst, wenn Du in einer konkreten Akte mit konkreten Zahlen ein konkretes Problem hast und dieses klar schildern kannst. Dann wissen die anderen auch eher, womit sie Dir konkret weiterhelfen können.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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immi.love

#48

08.10.2011, 19:46

JSanny und Jupp03/11:

Könnt ihr mal aus Nr. 36 mein Beispiel nehmen und das richtig machen, wie das auszusehen hat mit kurzer Erläuterung, was ihr geändert habt? Dann geht das alles schneller hier, glaube ich. Sonst gibt es Verständigungsprobleme, weil ich weiß jetzt gerade nicht wo inten und vorne ist.
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#49

08.10.2011, 19:49

Welche Software hast du im Büro und welches Betriebssystem hast du zu Hause und wenn dir das jetzt auch zu persönlich ist, dann halt per PN :roll:

Es gibt hier im Forum zum Download ein Programm "Geld her ...." läuft aber nur unter XP. Damit kannst du Forderungsaufstellungen erstellen.

Wenn das bei dir laufen würde, könntest du dir ein Beispiel anlegen und würdest die von Jupp genannte Verrechnung sehen ;)
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Jupp03/11

#50

08.10.2011, 19:49

wie schreiben unsere Forderung hin, also:

HF 5.000 EUR
0,3 Geb. für VA aus 5.000,00 plus Pauschale und ggf. Mehrwertsteuer
Zinsen ... EUR aus HF
abzüglich Zahlung ... EUR
= X EUR

Und dann schreiben wir hin:

an Gebühren werden gefordert:

0,3 VG aus 1.500,00 EUR für e. V.
Auslagen
Ust

um die Sache rund zu machen, gehe ich davon aus, dass der Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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