ZV-Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepples
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#31

08.10.2011, 18:36

1. Bleibt die Rechnung dann bei 0,3 VG aus 5.000 EUR?
Ja. Mehr als diese Kosten können nicht entstehen für VA und ZVA.
2. Wie schauts im ZV-Auftrag aus? Als Forderung im ZV-Auftrag geb ich ja 2.000 EUR an, also das was noch offen ist. Geb ich da im ZV-Auftrag als Gebühr 0,3 VG aus 5.000 EUR an (wenn ja, dann muss ich ja irgendwie noch klarstellen, dass wir vorher eine VA gemacht haben, sonst kapiert Gerichtsvollzieher das nicht) oder berechne ich die Gebühr im ZV-Auftrag aus GSW 2.000 EUR
?

Du buchst die VA mit den entstandenen Gebühren ein, damit weiß der GV das. Für den ZVA selber buchst Du keine Gebühren ein, da die durch die Kosten der VA schon abgedeckt sind.
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immi.love

#32

08.10.2011, 18:40

Zu 2.

Also die Forderung im ZV-Auftrag beträgt 2.000 EUR und dann liste ich die 0,3 VG aus 5.000 EUR auf + 0,3 VG für e. V. aus 1.500 EUR?? Und der Gerichtsvollzieher wundert sich dann nicht, dass ich die 0,3 VG aus 5.000 EUR berechnet habe?
Zuletzt geändert von immi.love am 08.10.2011, 18:49, insgesamt 2-mal geändert.
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#33

08.10.2011, 18:46

Nein, der wundert sich nicht, weil er eben weiß, dass VA und ZVA eine Angelegenheit darstellen und die zeitliche Zusammenfolge sieht er an den Daten. :wink:
Außerdem ergibt sich aus einem vollständigen Foko ja auch die ursprüngliche Forderung und auch die Teilzahlung und auch GVZ können Fokos lesen. 8)
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immi.love

#34

08.10.2011, 18:51

Vielen vielen Dank.

Jetzt nur noch eine Frage, dann gehe ich schlafen :D

Schreibe ich im ZV-Auftrag einfach hin: Hauptforderung = 2.000 EUR + Zinsen oder schreibe ich hin: Hauptforderung= 5.000 EUR + Zinsen abzüglich Zahlung von Schuldner i. H. v. 3.000 EUR = 2.000 EUR.
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#35

08.10.2011, 18:54

immi.love hat geschrieben:Vielen vielen Dank.

Jetzt nur noch eine Frage, dann gehe ich schlafen :D

Schreibe ich im ZV-Auftrag einfach hin: Hauptforderung = 2.000 EUR + Zinsen oder schreibe ich hin: Hauptforderung= 5.000 EUR + Zinsen abzüglich Zahlung von Schuldner i. H. v. 3.000 EUR = 2.000 EUR.
Du erstellst ein vollständiges Forderungskonto, d.h. volle Hauptforderung, Zinsen, Kosten, Zahlungen usw. Das muss immer dann beigefügt werden, wenn nicht nur eine Teilforderung aus Kostengründen vollstreckt wird.
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immi.love

#36

08.10.2011, 18:59

Ja, dass ich das im Foko so mache, weiß ich. Aber wie das im ZV-Auftrag auszusehen hat. Unser Standard ZV-Auftrag sieht so aus:

wie schreiben unsere Forderung hin, also:

HF 5.000 EUR
Zinsen ... EUR
abzüglich Zahlung ... EUR
= X EUR

Und dann schreiben wir hin:

an Gebühren werden gefordert:

0,3 VG aus X EUR für ZV
Auslagen
Ust

0,3 VG aus X EUR für e. V.
Auslagen
Ust


Vom Schuldner wird gefordert ... EUR (dann rechnen wir alles zusammen)

Und da ist meine Frage, wie das in dem Fall auszusehen hat.
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#37

08.10.2011, 19:08

Dann hat das auch so auszusehen. :roll: Das Foko wird doch beigefügt und der GVZ schaut sich das auch an.
Darf ich mal fragen, wie lange Du schon Refa bist?
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immi.love

#38

08.10.2011, 19:22

Naja, da haben wir doch die Antwort.

Soll ich dir mal sagen, wie oft ich einen ZV-Auftrag bisher gemacht habe? Lass mich rechnen... ca. 5-6 ZV-Aufträge bisher, mehr auf keinen Fall. Und von daher habe ich 0 Ahnung, wie so was ausschaut bzw. ausschauen muss und so einen Fall wie oben beschrieben, hatte ich noch gar nicht. Und auf Arbeit sind sie dann alle am Meckern, wenn was falsch sein sollte, was mich auch sehr unsicher macht und ich deshalb fünf Mal nachfrage, ob das so richtig ist, wie ich das hier denke.

Danke für die Mühe.
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#39

08.10.2011, 19:28

... und elegant der Frage ausgewichen. :lol:
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Jupp03/11

#40

08.10.2011, 19:36

Ich wollte nix mehr schreiben, aber wenn die Augen schmerzen:

Beitrag 36 ist falsch.
Der GV wird dies jedoch nicht monieren, da es zugunsten des Schuldners ausfällt.

Aber wahrscheinlich wird es jetzt eine 3. -andere- Themengestaltung geben.
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