Zinsen auf KfB von Rechtsschutzversicherung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lore
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#1

12.08.2011, 21:12

Hallo Ihr Lieben!

Nach einer 2,5 Jahre dauernden Diskussion mit der Rechtsschutzversicherung hat sich diese nun "kulanter Weise" bereit erklärt, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Jedenfalls teilweise. Also: Mandant wurde verklagt, Deckung abgelehnt. Zwischendurch immer mal wieder angeklopft; aber standhafte Ablehnung. Jetzt ist das Berufungsverfahren seit einem 3/4 Jahr durch; der größte Teil ging verloren.

Nun mein Problem: Nach dem sie sich nun prinzipiell davon hat überzeugen lassen Kosten zu übernehmen, will die Rechtsschutz nun (unter anderem) die Zinsen auf den KfB die mittlerweile aufgelaufen sind nicht zahlen. Hat jemand dazu ein schlagkräftiges Argument? Abgesehen vom gesunden Menschenverstand- das funktioniert nicht, hab ich schon versucht.

LG
Lore
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#2

12.08.2011, 21:15

Wer hätte den KFB denn zahlen müssen oder wer hat an wen gezahlt?
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#3

12.08.2011, 21:16

Unser Mandant hätte zahlen müssen. Muss er auch noch, hat er aber noch nicht.
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#4

12.08.2011, 21:18

Und mit welcher Begründung wollen die nicht zahlen? Wenn die RSV Deckung für den Rechtsstreit gewährt hat, zahlt sie auch den KFB inkl. der Zinsen an die Gegenseite.
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#5

12.08.2011, 21:22

Oder? Ich bin schon ganz durcheinander. Die wollen einfach nicht zahlen. Und wenn, dann möglichst wenig und möglichst spät. Ne Begrüundung gibst für die Zinsen nicht. Außerdem wollen sie auch den Selbstbehalt nicht zahlen - obwohl der durch die Quote wieder drin ist und auch keine Fahrtkosten (obwohl mitversichert) weil nicht festgesetzt (die Gegenseite hatte ihre vergessen, die wollten wir nicht dran erinnern, wegen der schlechten Quote). Nerviger Laden.
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#6

12.08.2011, 21:26

Wie Selbstbehalt und Quote? Wenn eine SB vereinbart ist, ist die vereinbart, hat der Mandant Pech gehabt. Daß Fahrtkosten mitversichert sind, ist mir bis dato in all den Jahren noch nie begegnet, ist das sicher? Sorry, wenn ich so frage, aber das ist eher ungewöhnlich. Und wenn die RSV auf den KFB nicht zahlt oder die Zinsen nicht zahlt, dann solltet ihr euren Mandanten dahingehend aufklären, daß er das zahlt, ansonsten steht der GVZ vor der Türe. Die Gegenseite muß sich nicht darauf verlassen, daß vielleicht irgendwann mal eine RSV der Gegenseite zahlt.
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#7

12.08.2011, 21:29

Die Kosten sind ihm von der Gegenseite gestundet. Der Selbsbehalt entfällt meiner Meinung nach wegen des Quotenvorrechts. Die Fahrkosten sind ausdrücklich im Zusatz zu den ARB 75 in seinem Vertrag mitversichert.
Sam29

#8

13.08.2011, 08:26

Zunächst, die Kosten sind von Eurem Mandanten schon einmal zu zahlen. Er sollte sich nicht darauf verlassen, dass die RSV es tut. Wie man sieht bringt es nur Ärger und in der Zeischenzeit hätte dieser zumindest Raten zahlen können!

Dass die Fahrtkosten, also die Reisekosten eines auswärtigen RA , ist mir neu. Seit meiner Ausbildung, dies ist lange her, hat eine RSV diese nie uebernommen. Ist es vllt. was anderes was Du meinst? Allerdings schreibst Du ja auch, dass diese vergessen worden sind, diese festsetzen zu lassen. Hä? Hat die RSV denn zumindest den Teil schon gezahlt, den sie zahlen wuerde?
Lore
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#9

13.08.2011, 15:46

Der Mandant zahlt Raten auf die Hauptforderung, im Anschluss die Kosten. Ist so vereinbart.

Hinsichtlich der Fahrtkosten liegt hier vielleicht ein Formulierungsfehler von mir vor: Heißen Fahrtkosten nur die des auswärtigen Anwalts? Jedenfalls gehts hier um einen Anwalt am Wohnort des Mandanten, der zum Berufungsgericht fahren musste.

Die Gegenseite, die genausoweit fahren musste, hat vergessen ihre festsetzen zu lassen. Daraufhin haben wir unsere auch nicht angemeldet, um zu verhindern, dass die GGS, die den Prozess zum Großteil gewonnen hat, ihre noch nachmeldet.

Die RSV hat mittlerweile den Teil den sie eingeräumt hat gezahlt.
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Pepsi
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#10

13.08.2011, 23:25

aaah also sind das quasi Terminsvertreterkosten? diese werden m.E. von der RS gezahlt, sofern sie natürlich die eigenen fiktiven Kosten nicht übersteigen
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