Zinsen auf KfB von Rechtsschutzversicherung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#21

14.08.2011, 15:20

was sagen die denn, wenn du schreibst, dass sie eben Deckungszusage erteilt haben und somit auch die Zinsen zu zahlen sind?!

bezüglich SB: der Mdt muss die SB an euch zahlen, worauf ihr das nun verrechnet, ist egal, aber die RS wird es irgendwo abziehen
Lore
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#22

14.08.2011, 16:12

Pepsi hat geschrieben:was sagen die denn, wenn du schreibst, dass sie eben Deckungszusage erteilt haben und somit auch die Zinsen zu zahlen sind?!
Ich schätze, dass werde ich in ca. 1,5 Wochen erfahren.
Pepsi hat geschrieben:bezüglich SB: der Mdt muss die SB an euch zahlen, worauf ihr das nun verrechnet, ist egal, aber die RS wird es irgendwo abziehen
Mh, bin mit meinen Quotenvorrecht-Überlegungen nochmal in mich gegangen; das scheint es nur zu geben, wenn der eigene Mandant faktisch eine Kostenerstattung der Gegenseite bekommt. Ich hatte gedacht, dass es reicht, wenn er überhaupt seine Kosten in einer Quote berücksichtigt bekommt (dadurch spart er ja quasi der Versicherung etwas). Schade :cry:
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Pepsi
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#23

14.08.2011, 16:29

ja das Quotenvorrecht greift dann, wenn der Mandant eine Kostenerstattung der Gegenseite bekommt. Wenn der Mdt. also beispielsweise eine SB von 100 € hat, bekommt er zuerst seine 100 € ausgezahlt und die RS bekommt dann den Rest erstattet

in deinem Fall ist es ja aber andersrum, der Mandant muss an die Gegenseite zahlen
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#24

15.08.2011, 11:59

So, ich habe mal den Vertrag rausgekramt; vielleicht kann dazu noch jemand was sagen:

"Es gelten:die ARB 1975- Stand 92 - sowie folgende Klauseln:

- Klausel zu § 2 Abs. 1 ARB - Erstattung von Reisekosten
- (...)"

Was fällt da drunter? Auch die Fahrt des Versicherungsnehmers? Nur die des RA? Abwesenheitsgeld?
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#25

20.02.2018, 13:03

Huhu,

hab einen ähnlichen Fall, nur hat den eine ehemalige Mitarbeiterin und nicht die RSV "versaut".

Bei der Ablage einer Akte wurde ein KfB zu Gunsten der Gegenseite gefunden, unser MDT hätte also etwas zahlen sollen. Die Gegenseite hat das jedoch nie eingefordert, aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der KfB auch nicht zur Kenntnis an die RSV geschickt.
Jetzt hat die RSV den KfB ausgeglichen, weigert sich aber, die Zinsen der letzten zwei Jahre zu übernehmen. :pfeif

Kennt da jemand die entsprechenden Vorschriften? Muss die RSV nicht zumindest Zinsen für eine "angemessene" Zeit zahlen, ab Antragstellung bis zur Zustellung bei uns + zwei Wochen für die Weiterleitung oder so?
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Adora Belle
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#26

20.02.2018, 13:29

Auch ohne entsprechende Vorschrift würde ich davon ausgehen, dass die RSV die Zinsen zahlen muss, die auch bei rechtzeitiger Weiterleitung des KFB angefallen wären.

Verlangt die Gegenseite denn überhaupt Zinsen?
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mücki
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#27

20.02.2018, 14:07

Habt ihr vorher mal mit eurem Mandanten gesprochen, ob der vielleicht die Kosten schon bezahlt hat und deshalb keine Mahnung oder sowas kam?

P.S. "Angemessene" Zinsen muss die RSV auf jeden Fall zahlen. Ich bezweifele allerdings, dass man sie für die gesamte Summe haftbar machen kann, siehe Adora Belle.
Zuletzt geändert von mücki am 20.02.2018, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
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#28

20.02.2018, 14:10

Nein, die Gegenseite hats schlicht verpennt (Anwaltskanzlei einer Bank, bekommen sicher eh eine Monatspauschale). Hatten nach Zahlung mal versucht, den entwerteten KfB anzufordern, aber es kam zurück, sie hätten gerne noch die Zinsen.

Die Zinsen bis zur rechtzeitigen Weiterleitung sind leider nur 4€ von 60€ ^^ das wird cheffe nicht gefallen ;)
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