Zinsen auf KfB von Rechtsschutzversicherung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lore
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#11

14.08.2011, 08:05

Ich werde morgen mal den Wortlaut der Änderungsklausel posten.
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Soenny
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#12

14.08.2011, 08:59

Welche Änderungsklausel? :nachdenk
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#13

14.08.2011, 09:15

:lol: Der Sachverhalt: Wie sag ich´s meinem Kinde :?: :mrgreen:
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#14

14.08.2011, 12:04

@JSanny: Die ÄNderung zu den ARB 75 bzgl. der Fahrt-/Reise- was auch immer Kosten.

@13: Sorry, versteh ich nicht.
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#15

14.08.2011, 12:33

Ich denke, daß 13 auch meint, daß der Sachverhalt dermaßen verworren und in Häppchen von dir vorgetragen wird, daß es einem gar nicht möglich ist, umfassend zu antworten ;)
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#16

14.08.2011, 12:42

Ok, das tut mir leid.

Dann probier ich es nochmal:

Unser Mandant wurde verklagt. Ein Prozess wurde über zwei Instanzen geführt; die Berufung endete mit einem Vergleich. In diesem Vergleich hat er sich verpflichtet, den Großteil der Klageforderung in Raten zu zahlen. Der Vergleich enthält eine entsprechende Kostenregelung. Es ist zwischen den Parteien vereinbart, dass der Mandant erst auf die Hauptforderung zahlt (da ist er bei) und anschließend auf den KfB.

Erst wollte die Rechtschutzversicherung gar nicht zahlen. Jetzt doch, aber nicht alles. Sie weigert sich momentan noch unsere Reisekosten zum Berufungsgericht (einfacher Weg etwa 120km) zu zahlen, hat die Selbstbeteiligung des Mandanten abgezogen und möchte auch die bisher auf den KfB aufgelaufenen Zinsen (die nicht ganz unerheblih sind) nicht zahlen.

Nach meiner Einschätzung darf die Selbstbeteiligung nciht in Abzug gebracht werden, weil der Mandant nicht vollkommen unterlegen ist, und er sich somit auf sein Quotenvorrecht berufen kann.

Meine ursprüngliche Frage war, wie es um die Zinsen aus dem KfB steht, und ob jemand dazu vielleicht ein Urteil o.ä. kennt, welches als Argument angebracht werden kann.

Zuletzt die Reise-/Fahrt- was auch immer Kosten: Im Versicherungsvertrag des Mandanten gibt es eine einzelvertragliche Änderung zu den sonst geltenden ARB 75 die sich auf eben diese Kosten bezieht, und diese erstattungsfähig macht. Den genauen Wortlaut dieser Änderungsklausel habe ich nicht im Kopf, werde ihn aber am Montag nachliefern und höre dann gern von euch, was genau davon umfasst ist.

Grüße
Lore
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#17

14.08.2011, 12:51

Erfolgte die Rechtsschutzzusage vor Abschluss des Vergleichs?
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#18

14.08.2011, 13:06

Nein, lange danach.
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#19

14.08.2011, 14:58

die Frage ist doch, ob die RS hätte wissen müssen, dass soviel Zinsen auf sie zukommt..
ich habe das bisher noch nicht erlebt, dass die RS sich weigert die Zinsen zu zahlen, hatte allerdings einen solchen Fall noch nicht
Lore
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#20

14.08.2011, 15:13

Die Rechtsschutz wurde seit 2,5 Jahren (das erste Mal bereits vor Prozessbeginn) in regelmäßigen Abständen um Deckungszusage gebeten. Sie wusste um den Streitwert und ihr wurde auch der Vergleich nach dessen Schluss direkt zugesandt. Die Kosten hätten sie sich also ausrechnen können. Etwa ein 3/4 Jahr später sind sie -nach Drohung mit einer Deckungsklage- nun bereit, "kulanter Weise" die Kosten zu übernehmen. Jedoch lassen sie sich jeden € einzeln aus der Nase und zwingen uns, für jeden Furtz erneut zu schreiben. Was nur halb so nervig wäre, wenn die Versicherung mit dem nächsten Unsinn auf den man reagieren muss sich nicht immer 1,5 Wochen Zeit lassen würde.
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