Zahlt RSV außerg. Kosten der Gegenseite aus Klage?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ciara
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#1

06.09.2012, 08:54

:wink2

Ich habe so selten was mit einer Rechtsschutzversicherung zu tun und nun eine Frage.

Wenn die Gegenseite in der Klage außergerichtliche Kosten geltend macht und diese auch im Urteil zugesprochen bekommt, zahlt die RSV unseres Mandanten dann diese Kosten? Ich weiß, dass die den KfB zahlen, aber auch die außergerichtlichen Kosten aus dem Urteil?

Chef und ich sind uns beide da nicht so wirklich sicher.
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Liesel
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#2

06.09.2012, 09:05

Wir haben vor kurzer Zeit den gleichen Sachverhalt gehabt. Habe das Urteil an die RSV übersandt mit der Bitte um Überweisung der außergerichtlichen Gebühren an den gegnerischen PBV. Die haben anstandslos gezahlt.
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