Württembergische Verkehrsunfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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leilani
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#1

20.09.2006, 10:54

Hallo Ihr Lieben,

hat jemand eine Ahnung, was ich gegenüber der Württembergischen bei einer Verkehrsunfallsache abrechnen kann? 1,3 oder 1,8? Ich find bei unseren Unterlagen bezüglich der Abkommen nichts. Dabei war ich mir fast sicher, dass die auch dabei waren...

Hoffe auf Eure Hilfe!
LG leilani
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Zonnie
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#2

20.09.2006, 11:00

bei denen kannst du 1,8 abrechnen, meine ich
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Seneca
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#3

20.09.2006, 11:16

Hallo,

sehe ich genau so wie Zonnie, 1,8 (hab die Württembergische hier auf meiner Liste).

Gruß Fiona

:wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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leilani
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#4

20.09.2006, 11:24

Danke Euch!
Vermutlich ist meine Liste nicht besonders vollständig. Vielleicht mag ja jemand seine mal auf diese Seite stellen? Oder kann man sich die irgendwo runterladen?

Fiona, sorry, hatte Deine Frage zum Gebührenrecht in Strafsachen gar nicht mehr beantwortet. Beim nächsten Mal bin ich aber dabei.
:huepf

leilani
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#5

20.09.2006, 12:54

also meine Liste von RA Micro sagt auch Württembergische 1,8, ansonsten habe ich noch folgende (auch 1,8):

Allianz-Gruppe (für Aufträge nach dem 30.06.04)
Württembergische Versicherung (für Aufträge nach dem 30.06.04)
DEVK (für Aufträge nach dem 30.06.04)
VGH (für Schadenfälle ab dem 01.07.04)
Öffentliche Brandkasse Oldenburg (für Schadenfälle ab dem 01.10.2004)
VHV (für Schadenfälle ab dem 01.01.05)

und natürlich die HUK mit 1,5
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