Wie ist „die Kosten des Rechtsstreits“ zu werten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tohato
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#1

22.09.2013, 15:33

Hi zusammen!
Ich bräuchte mal eure Hilfe für ne Kostengrundentscheidung. Hier erstmal die Grundfakten:

Verfahrensgang: Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.

Das Landgericht hat in I. Instanz ein Grundurteil verkündet, wonach der Klageantrag dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

Kostentenor:
„Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.“


Die von der Beklagten eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Kostentenor:
„Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.“


Die von der Beklagten erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH zurückgewiesen.

Kostentenor:
„Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.“


Anschließend wurde das erstinstanzliche Verfahren fortgeführt. Das Landgericht hält die geltend gemachten Ansprüche auch der Höhe nach im Wesentlichen für gerechtfertigt und verkündet ein Urteil, in dem die Beklagten nur deshalb nicht zur Zahlung verurteilt werden, weil sie zwischenzeitlich € 50.000,-- gezahlt haben.

Kostentenor hier:
„Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/5.“


Meine Frage ist nun:
Wie ist „die Kosten des Rechtsstreits“ zu werten?
Erfassen sie entgegen der Kostenentscheidungen des OLG und des BGH auch die Kosten für das Berufungs- und das Beschwerdeverfahren?
Hätte hier der Kläger auch 4/5 der Kosten des Berufungs- und des Beschwerdeverfahrens zu tragen?


Vielen lieben Dank schon jetzt für eure Hilfe!
Toha
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#2

22.09.2013, 17:08

Ein Akt der Logik: In erster Instanz blieb die KGE dem Schlussurteil vorbehalten, sie hatte also noch keine KGE. Alle anderen Instanzen haben jeweils eigene KGE, die natürlich Bestand haben. Nach Beendigung der ersten Instanz ist nunmehr auch dort die KGE erlassen worden. Folglich kann die Quotelung auch nur für diese erste Instanz gelten. :wink:
~ Grüßle ~
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#3

22.09.2013, 18:27

Oh supi! Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. :D
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#4

22.09.2013, 19:03

So ist es. Bezieht sich nur auf die erste Instanz.
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