wie hoch GG anrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Alex
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#1

17.07.2007, 12:02

Hallo alle zusammen! :D

Hab mal ne Frage.

Wir haben zu BRAGO Zeiten bei dem Mandanten eine Geschäftsgebühr abgerechnet. Klage war dann RVG. Muss ich die GG jetzt voll oder nur zur Hälfte gegenüber dem Mandanten anrechnen?


LG aus Thüringen
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PeeDee
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#2

17.07.2007, 12:05

Meines Wissens musst Du die GG dann nach BRAGO anrechnen, also voll.

edit: Ach und :welcome in unserer Mitte.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Curry
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#3

17.07.2007, 12:12

Erstmal herzlich willkommen!

So wie PeeDee sagt musst du die GG voll anrechnen, da die Anrechnung nach BRAGO erfolgt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#4

17.07.2007, 12:13

Auch von mir :welcome

Kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen
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Strubbel
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#5

17.07.2007, 12:52

Hallo Alex! Du hier :)

Die anderen haben Recht; wollte nur meinen Senf dazugeben und dich willkommen heißen :P
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Alex
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#6

18.07.2007, 08:23

Danke :D

Aber ist das nicht umstritten mit der Anrechnung?

Ich hab gelesen das manche Gerichte voll anrechnen, manche nach RVG, also halb, max. 0,75 und manche weder voll noch halb.

Ich weiß das es ein Urteil darüber gibt, hab es aber noch nicht gefunden. Kennt das jemand?

Ach Strubbel wir müssen unbedingt noch nen Käffchen trinken bevor du weg gehtst.

LG Alex
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Strubbel
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#7

18.07.2007, 08:25

@ Alex: Ich ruf dich wegen dem Käffchen noch mal an :)

Zu deinem Problem: Ich hab von dem Urteil auch gehört, aber keine Ahnung, von welchem Gericht es ist.

Ich hab das bisher nicht durchgekriegt, die GG nach BRAGO hälftig und nicht voll anzurechnen, weshalb ich sie dann doch lieber voll angerechnet hab.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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