Widerspruchsbegründung zur Gewährung von Trennungsgeld!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Romi1988
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#1

23.02.2011, 12:45

Hiiiilfeeeeeeeeee!!!!

Ich bräuchte gaaanz dringend eure Hilfe!

Und zwar geht es darum, dass ich hier eine nunmehr abgeschlossene Angelegenheit abrechnen muss!

Unser Mandant ist Polizist und ihm wurde das Trennungsgeld nicht gewährt; er hat darauf selber Widerspruch eingelegt!

Wir (!) haben den Widerspruch begründet und daraufhin wurde unserem Mandanten das Trennungsgeld gewährt!

Wie rechne ich sowas ab?

Bitte bitte helft mir weiter wenn ihr könnt :D

Dankeschööööööööööööönnn an euch :D
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Romi1988
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#2

23.02.2011, 13:18

AAAAAahhhhh, ich weiß, ich bin ungeduldig, aber ich muss die Sache heute noch vom Tisch haben....!!!

bitte helft mir!!
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#3

23.02.2011, 13:44

GG Nr. 2300 VV RVG aus Gesamtbetrag des Trennungsgeldes; höchstens Jahresbetrag
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#4

23.02.2011, 13:55

eine einfache geschäftsgebühr muss ich da nehmen? ich dachte da muss ich ne ganz spektakuläre gebühr beachten :-D

und wonach richte ich das ob ich den Gesamt- oder den Jahresbetrag nehme?

Danke dir erstmal!!!
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#5

23.02.2011, 14:06

Wenn da steht "höchstens Jahresbetrag", dann bedeutet das, daß eben nur der Jahresbetrag heranzuziehen ist, wenn der Gesamtbetrag höher liegt.

Übrigens stehen die Werte im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, zu finden in den Weiten des Internets, Dein Wert steht dort unter Punkt 10.7. :wink:
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#6

23.02.2011, 14:43

haha :-D danke dir gaaaanz herzlich :-D

hab schon gegoogelt wie blöd, aber ehrlich gesagt wusste ich nich mal, dass es unter "Verwaltungsgerichtsbarkeit" fällt :-((
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#7

14.03.2011, 18:25

Ich nochmal :-)

wenn in dem Widerspruchsbescheid überhaupt nichts über einen Jahresbetrag stehe, welchen Wert nehme ich denn dann überhaupt?

Ich blick grade nicht durch :?
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#8

14.03.2011, 21:54

Aber irgendwas wird doch da stehen. Monatsbetrag, Gesamtbetrag? Ggf. mußt Du Dir Deinen Jahresbetrag selbst ausrechnen.
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#9

15.03.2011, 09:34

Nein...das ist es ja...da steht NICHTS von irgendeinem Betrag...aber ich ruf gleich mal beim Gegner direkt an und frag einfach mal nach....wenn ich den Jahresbetrag selbst ausrechnen müsste, wonach richte ich mich denn da, wenn ich überhaupt keine Richtung habe, nach welchem Wert ich da gehe...?
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#10

15.03.2011, 09:35

Das einzige was hier steht ist:

"Die Gewährung von Trennungsgeld nach Zusage richtet sich nach den Vorschriften des § 2 Trennungsgeldverordnung."
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