Widerspruchsbegründung zur Gewährung von Trennungsgeld!!
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Frag doch einfach mal beim Mandanten nach, in welcher Höhe ihm Trennungsgeld gewährt wurde.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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