Widerspruchsbegründung zur Gewährung von Trennungsgeld!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#11

15.03.2011, 09:37

Frag doch einfach mal beim Mandanten nach, in welcher Höhe ihm Trennungsgeld gewährt wurde.
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Romi1988
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#12

15.03.2011, 12:23

Mach ich...dankeschööön :lol:
•´`•. ☆ .•´`•. ☆ Wir sollten uns hüten, über Menschen zu urteilen, die in Situationen sind, in denen wir noch nie handeln mussten... •´`•. ☆ .•´`•. ☆ ..
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