widerspruch, streitiges verfahren, erhöhungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

08.10.2008, 11:36

bitte um hilfe!!!

ich mach eigentlich nie kostenrechnung soll aber was abrechnen und weiß nicht wie.

folgendes:

wir vertreten eine gbr und 2gesellschafter. wir haben gegen einen vb widerspruch eingelegt. GW: 40.301,76 €.
das ganze ist dann in ein streitiges verfahren übergegangen. GW jetzt: 28.402,28 €.

im allgemeinen weiß ich zwar wie ich das abrechnen muss, aber ich komm überhaupt nicht klar mit der erhöhungsgebühr, also wo und wie ich die anrechnen muss :( die suchfunktion hat mir nicht weitergeholfen.

kann mir bitte jemand schreiben wie ich das ganze abrechnen muss??

dank euch schon mal im voraus
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#2

08.10.2008, 11:41

also vertreter ihr 3 Personen?

du rechnest m.E. ganz normal ab:

0,9 VG Widerspruch
1,3 VG str. Verfahren
abzgl. Anrechnung 0,9 VG
usw
Janin

#3

08.10.2008, 11:44

für den widerspruch gibt es m. e. aber eine 1,1 gebühr da drei auftraggeber.
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nephele
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#4

08.10.2008, 11:45

wo kommt denn die 0,9 her?
ich hab das so verstanden, dass die gbr aus 2 personen besteht, also nur ne 0,3 erhöhung anfallen würde...
und gegen VB is das doch einspruch und nich widerspruch oder? :wirr :wirr
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Janin

#5

08.10.2008, 11:47

also gegen vb legt man einspruch ein und keinen widerspruch hast recht nephele. dann gibt es hier eine 1,3 vg plus die erhöhungsgebühren.
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nephele
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#6

08.10.2008, 11:52

also ich hätte eine 0,5 nr. 3307 genommen plus erhöhung und dann halt die 1,3 anrechnen...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

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Zitat Sheldon Cooper
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#7

08.10.2008, 11:58

oooh sorry, ich hatte das "VB" überlesen..
und ich hatte mich verrechnet.. hatte nur 0,2 Erhöhung genommen
ich weiß nicht genau, wie das bei ner GbR gerechnet werden muss.. vertreten haben sie ja die GbR und die 2 GS..

also auf jeden Fall ists dann nur die 1,3 VG (+ Erhöhung)
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nephele
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#8

08.10.2008, 12:00

also ich hab grad mal mit suchfunktion geguckt nach "gbr erhöhung" und jede menge ergebnisse bekommen...
für die gbr selbst gibt es keine erhöhung...hatte auch sowas irgendwo im hinterstübchen...
@taubes nüsschen, gib das mal ein in der suchfunktion, vielleicht hilft dir da noch was weiter...
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Zitat Sheldon Cooper
Gast

#9

08.10.2008, 12:22

sorry, war kein vb sondern mb, hab mich in der hektik verschaut...

ich bin nur total durcheinander, weil unser programm für die kostenabrechnung spukt die erhöhungsgebühr automatisch aus und macht das folgendermaßen:

erst berechnet er eine 05, + erhöhung aus dem 1. GW
dann eine 1,3 +erhöhung aus dem 2. GW
und dann zieht er (ja wohl richtig) die 0,5 aus dem 1. GW wieder ab
ABER schlägt dann wieder eine erhöhungsgebühr drau????

das is doch falsch?? die vom support sagen aber, dass das richtig is, wegen der obergrenze...?!?

das hat mich alles total verwirrt.

im detail gehört das doch so:

GW 40.301,76
0,5 verfahrensgebühr Nr. 3307 487,00
0,6 erhöhungsgebühr nr. 1008 +584,40
GW 28.402,28
1,3 verfahrensgebühr nr. 3100 +985,40
erhöhungsgebühr nr. 1008 + 454,80
0,5 verfahrensgebühr nr. 3307 -379,00 (aus GW 28402,28)
0,6 erhöhungsgebühr 1008 -454,80
usw.

is das so richtig? oder is irgendwo der wurm drin?
wie gesagt, bin verwirrt :(
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#10

08.10.2008, 19:20

erstmal gibts ne Erhöhungsgebühr nicht, aber gut

die Erhöhung ist mit anzurechnen, so dass du nicht 0,5 sondern die komplette Widerspruchsgebühr abziehen musst (außer P+T)
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