Widerspruch MB, streitiges Verfahren, Mandatsniederlegung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
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#1

17.10.2008, 11:38

Hallo,

stehe etwas auf dem Schlauch. Haben für Mandanten Widerspruch gegen Mahnbescheid eingelegt, Abgabe dann ans zuständige AG. Wir haben angezeigt, dass Mandant sich gegen die Klage verteidigt. Nun hat sich Mdt. nicht gemeldet, habe Mandat niedergelegt.

Welche Gebühr rechne ist jetzt? Doch die 1,3 3100 oder? Die Gebühr für den Widerspruch wird doch komplett angerechnet.

Hatte so eine Sache noch nie abgerechnet :oops:

Danke schonmal für die Antworten!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
_steffi_

#2

17.10.2008, 11:42

Ich denk schon, weil du ja den allgemeinen Verfahrensauftrag hattest
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#3

17.10.2008, 11:43

Also die standard Abrechnung sozusagen. 3100, 7002, 7008 richtig?
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Tigra
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#4

17.10.2008, 11:43

jap ne 3100 weil du die verteidigung angezeigt hast!
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#5

17.10.2008, 11:44

Wie ist denn das mit 7002 und 7008 vom Widerspruch?!? Kann mir einer vllt. mal eine Beispielrechnung aufmachen insgesamt? Streitwert ist bei uns hier 367,95 €. Wär super lieb, hab davon wirklich null Ahnung. :oops:
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_steffi_

#6

17.10.2008, 11:46

Ich würd abrechnen

VG 3307
Ausl
MwSt

VG 3100
Anrechnung 3307
Ausl
MwSt
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#7

17.10.2008, 11:47

So hätte ich das jetzt auch gemacht. Ich muss doch dann die 0,5 einfach komplett von der 1,3 abziehen oder?
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#9

17.10.2008, 11:50

Man dann war mein erster Gedanke, wie ich das abrechnen muss, doch korrekt. Schäm ich mich ja richtig, dass ich sowas posten muss. :(

Danke für die Antworten. :wink2
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#10

17.10.2008, 11:50

Wie ist denn das mit 7002 und 7008 vom Widerspruch?!?
Die bleiben bestehen und werden nicht angerechnet.
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