Wert und Gebühren bei Aufhebung von Rentenbescheiden

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabra
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#1

30.08.2011, 18:18

Hi, ich bin neu hier, weil ich eine Frage hab, die ich mit Hilfe von Büchern und google nicht beantworten kann, und hoffe auf Eure Hilfe, also:

Unser Mandant bekam Berufsunfähigkeitsrente seit 1999, jetzt mußte er wohl angeben, dass er einen Sicherheitsdienst übernommen hat, das wohl schon vor längerer Zeit, die Rentenkasse hat jetzt die Rentenbescheide aufgehoben und unser Mandant muß insgesamt 114.033,96 € an die Kasse zurückzahlen. Er weiß noch nicht, ob er gegen die Bescheide Widerspruch einlegen soll oder nicht oder ob er in Raten zurückzahlt, ich soll aber jetzt schon mal unsere Kosten abrechnen und stehe total auf dem Schlauch.

Frage:
Ist mein Gegenstandswert der hohe oder nach GKG nur der dreifache Jahresbetrag der monatlichen Rente?
Bekomme ich eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG oder gibt es für solche Sachen eine extra Gebühr irgendwo in der RVG (Verwaltungsrecht oder sowas)?
Wie sieht die Rechnung aus, wenn unser Mandant doch noch Widerspruch einlegt?

Das ist das erste Mal, dass ich so eine Akte auf dem Tisch habe. Wer kann mir da helfen? Eine Angabe, wo ich die Gebühren finde, wenn es besondere sind, wäre schon super!

1000 Dank vorab
Urlaubsvertretung
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#2

30.08.2011, 19:46

Das ist wirklich nicht so einfach, aber ich würde so an die Sache rangehen:

Wenn Euer Mandant gegen den Bescheid klagen würde, würde er dies wahrscheinlich wegen seiner Rentensache vor dem Sozialgericht tun... Dort gibt es keine Gegenstandswerte, sondern nur Rahmengebühren. Er würde wahrscheinlich auf Aufhebung des Bescheides klagen.

Andersherum wäre es, wenn die Versicherung den Mandanten auf Zahlung von 114.000,00 EUR verklagt und dies beim Zivilgericht macht. Dann wären die 114.000,00 EUR der GW und auch die "normalen" Gebühren (Verfahrens- u. Terminsgebühr) fallen an.

Für den reinen Widerspruch selber fallen m. E. auch nur die Rahmengebühren an, es gilt nicht der Streitwert. :cry:

LG http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=51561#" target="blank
Sabra
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#3

01.09.2011, 10:17

Danke zunächst für die schnelle Antwort, :thx
Aber was ist, wenn unser Mandant jetzt keinen Widerspruch einlegt und sich mit der Rentenkasse auf Ratenzahlungen verständigt, wie sieht konkret meine Abrechnung aus?
Kann mir da einer ein Beispiel geben?
Danke vorab
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